Vertragsärzte fordern weiterhin Wegfall der Budgets und bessere Patientensteuerung

Berlin – Einen Tag nach der Verabschiedung des umstrittenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) hat sich die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute erneut dazu positioniert. Zwar begrüßten es die 60 Mitglieder, dass die niedergelassenen Ärzte künftig für mehr Leistungen auch mehr Geld erhalten. Staatliche Eingriffe in die Praxisorganisation, wie zum Beispiel die Vorgabe, mindestens 25 statt bisher 20 Sprechstunden für gesetzlich krankenversicherte Patienten vorzuhalten, kritisierten die KBV-Vertreter jedoch abermals heftig.
„Die Vertreterversammlung der KBV lehnt die im TSVG erkennbaren Schritte in Richtung Staatsmedizin entschieden ab. Das Gesetz macht auf erschreckende Weise deutlich, dass der Gesetzgeber der Eigenorganisation und -verantwortung inhabergeführter Praxen sowie der ärztlichen und gemeinsamen Selbstverwaltung misstraut“, heißt es in einer Resolution.
Die Regelung der Mindestsprechstunden sei ebenso übergriffig wie blödsinnig, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen, der lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin eher für ein „gefühltes Problem“ hält. Die Vorgabe sei dem Koalitionsvertrag geschuldet und der Preis für die Verhinderung der von der SPD geforderten Bürgerversicherung. Wenn man sich politisch nun von Leistungsbegrenzungen verabschiede, weil man den Patientenwünschen nach mehr und schnelleren Terminen nachkommen wolle, sei die Entbudgetierung, zumindest in Teilen, die logische Konsequenz.
„Aber leider hat am Ende dem Bundestag dann doch der Mut zum entscheidenden Schritt gefehlt“, bedauerte Gassen. Dabei habe sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durchaus offen für eine Entbudgetierung der haus- und fachärztlichen Grundleistungen gezeigt. Das Vorhaben sei letztlich an der SPD gescheitert, meinte der KBV-Chef.
„Wir waren dieses Mal schon nah dran, wenigstens den Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung hinzubekommen. Das sollte uns anspornen, hier nicht locker zu lassen“, mahnte Gassen. „Weg mit den Budgets“, bleibe die Leitschnur der KBV. Er räumte allerdings ein, dass die Entbudgetierung bestimmter Leistungen im TSVG den Vertragsärzten einen „oberen dreistelligen Millionenbetrag“ einbringen werde. „Hier hat Spahn Wort gehalten“, so Gassen.
Viele junge Ärzte ziehen eine Anstellung vor
Wer eine starke und funktionsfähige ambulante Versorgung wolle, müsse die Bedingungen für die Praxen verbessern. „Dazu gehört nicht zuletzt ein kalkulierbares Honorar – und zwar für jede Leistung voll ausbezahlt.“ Das mache die Niederlassung auch für den ärztlichen Nachwuchs erstrebenswert. Viele junge Ärzte zögen derzeit eine Anstellung in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit familienfreundlichen und geregelten Arbeitszeiten vor.
Die Vertragsarztpraxis müsse so attraktiv sein, dass Ärzte wieder eine echte Wahl hätten. Dazu gehöre ein unbudgetiertes Honorar, weniger Bürokratie und vor allem keine versorgungsfremden Eingriffe durch den Staat. Setze man, wie die SPD, aus ideologischen Gründen auf die Versorgung in MVZ-Strukturen statt in der inhabergeführten Praxis, werde die Versorgung nicht nur teurer, sondern auch schlechter.
Denn in den Markt drängten vermehrt MVZ-Ketten, die von Kapitalinvestoren betrieben würden. Diese spezialisierten sich in der Regel auf lukrative, skalierbare fachärztliche Leistungen wie Augenoperationen, Dialyse oder Radiologie. „Verlierer sind die Alten, Schwachen, chronisch Kranken“, warnte Gassen.

Ausbau der Terminservicestellen verspricht bessere Patientensteuerung
Doch Gassen stellte auch die Möglichkeiten des TSVG heraus. Der Ausbau der Terminservicestellen eröffne die Chance, in einem ersten Bereich eine medizinisch sachgerechte Patientensteuerung zu etablieren.
Die Servicestellen seien künftig rund um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 erreichbar. Eine softwaregestützte Ersteinschätzung sorge dafür, dass die Patienten an der Stelle behandelt würden, die der Schwere ihrer Erkrankung entspreche.
„Das ist gut für Patienten, Ärzte und unsere Versorgung“, sagte Gassen. Es sei ein Schritt hin zu einem Versorgungsportal des ambulanten Bereichs. Damit gebe das TSVG dem KV-System die Mittel in die Hand, einen innovativen Gegenentwurf zu schaffen zu global agierenden Digitalkonzernen wie Google oder Amazon.
Imaginäre Zwei-Klassen-Medizin
Das TSVG sei ein klassisches politisches Kompromisskonstrukt, bewertete der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, das Gesetz. Wenn zwei Fachleute sich nicht auf eine Diagnose einigen könnten, sei es jedoch nicht sinnvoll, als Kompromiss eine dritte imaginäre Krankheit zu therapieren.
Hofmeister spielte damit auf die vom Koalitionspartner SPD kritisierte Zwei-Klassen-Medizin für privat und gesetzlich Krankenversicherte an. Das deutsche Gesundheitssystem sei hoch leistungsfähig und habe extrem niedrige Zugangsschwellen in jede Form der Versorgung für alle Bürger. Das sei im weltweiten Vergleich herausragend.
Wie zuvor Gassen forderte auch Hofmeister eine bessere Steuerung der Patienten durch die Versorgungsebenen. Erreicht werden könne dies beispielsweise durch Krankenversicherungstarife, die es belohnen, wenn der Patient immer zuerst den Hausarzt aufsucht. Diese gesundheitspolitische Kernforderung der KBV sei jedoch von der Politik ohne Begründung nicht aufgegriffen worden.

Einen zaghaften Erfolg hat die KBV nach Auffassung von Hofmeister beim Abbau der Regressbedrohung der niedergelassenen Ärzte errungen. So entfällt zum Beispiel künftig die Zufälligkeitsprüfung. Arztgruppen, in denen Unterversorgung herrscht, dürfen nicht mehr nach Durchschnittswerten geprüft werden und die Verjährungsfrist für Honorarrückforderungen wird von vier auf zwei Jahre verkürzt. Es sei ein spürbarer Schritt getan, noch nicht weit genug, aber wenigstens in die richtige Richtung, erklärte Hofmeister.
Eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte im Jahr
Dass die KBV die semantische Interoperabilität der elektronischen Patientenakte (ePA) festlegen soll, wertete KBV-Vorstand Thomas Kriedel positiv. Mit den medizinischen Informationsobjekten setze die KBV einen Standard für den strukturierten Datentransfer der Ärzte untereinander sowie zu Kliniken, Apotheken oder anderen medizinischen Fachberufen.
„Das ist Grundlagenarbeit für das gesamte Gesundheitswesen“, sagte Kriedel. Die Aufgabe sei trotz aller Kritik insbesondere vonseiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft bei der KBV richtig angesiedelt.

„Im ambulanten Bereich haben wir pro Jahr mehr als 650 Millionen Behandlungsfälle. Eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte resultieren daraus – und damit die meisten Daten im Gesundheitssystem“, betonte der KBV-Vorstand.
Bis Herbst 2020 sollen die ersten Standards definiert und für die Praxisverwaltungssoftware und die ePA nutzbar sein, so Kriedel: „Ich denke da an Labordaten, medizinische Befunde oder Einweisungen.“ Er bekräftigte zugleich, dass die KBV bei der Standardisierung keinen Closed Shop betreiben werde. Die maßgeblichen Akteure würden selbstverständlich eingebunden.
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