Ärzteschaft

Vertragsärzte müssen bei längerer Arbeitsunfähigkeit stufenweise Wiedereingliederung prüfen

  • Montag, 10. August 2020
/japolia, stock.adobe.com
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Berlin – Niedergelassene Ärzte müssen ab sofort die Möglichkeiten für eine stufenweise Wiedereingliederung bei Patienten prüfen, die sechs Wochen oder länger krank geschrie­ben sind. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Die Re­gelung geht auf das Terminservice- und Versorgungsgesetz zurück.

Mithilfe der stufenweisen Wiedereingliederung – auch „Hamburger Modell“ – genannt – sollen sich Beschäftigte schrittweise an ihr früheres Arbeitsleben gewöhnen. Dabei wird in­dividuell geprüft und festgelegt, welche Steigerung der Arbeitszeit und Zunahme der Ar­beits­belastung möglich sind. Dies wird in einem Wiedereingliederungsplan festge­halten.

„Eine stufenweise Wiedereingliederung darf nur erfolgen, wenn der körperliche, geistige und seelische Gesundheitszustand des Patienten dies zulassen“, erinnert die KBV. Eine stu­fenweise Wiedereingliederung dürfe die Genesung nicht gefährden. Außerdem dürfe sie nicht gegen den Willen des Patienten erfolgen.

Kommt eine stufenweise Wiedereingliederung infrage, kreuzen Ärzte das Feld „Stufen­wei­se Wiedereingliederung“ auf der AU-Bescheinigung an. Mit Einverständnis des Versi­cherten und nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber erstellen sie dann den Wiederein­gliederungs­plan auf dem Formular 20, informiert die KBV.

hil

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