Vermischtes

Verwaltungsgerichte für Prozesse um Vergütung für Coronatestzentren zuständig

  • Donnerstag, 22. Juni 2023
/picture alliance, Peter Kneffel
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Kassel – Für Rechtsstreitigkeiten rund um die Vergütung von Coronatestzentren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt wurden, sind grundsätzlich die Verwaltungsgerichte zuständig. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel heute.

Es handle sich nicht um eine Angelegenheit der Krankenversicherung, sondern um „eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist“. (Az. B 6 SF 1/23 R)

Nach Angaben des Bundessozialgerichts wurde die Frage, ob Streitigkeiten etwa über die Höhe der Vergütung für Tests vor Sozial- oder Verwaltungsgerichten ausgetragen werden müssen, mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen bislang unterschiedlich beantwortet. Konkreter Anlass für die Entscheidung war demnach eine Rechtswegbeschwerde einer kassenärztlichen Vereinigung. Sie beanstandet die Höhe von Abrechnungen eines Betreibers von Coronatestzentren.

Zur Begründung verwies das Bundessozialgericht darauf, dass die während der Coronapandemie üblichen Tests zeitweise unabhängig von einer Erkrankung oder dem Auftreten von Symptomen allen Menschen kostenfrei zur Verfügung standen.

Es habe sich dabei um eine aus Steuermitteln des Bundes bezahlte Maßnahme im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes gehandelt, keine Leistung der durch Beiträge von Versicherten finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung.

Die kassenärztlichen Vereinigungen waren während der Coronapandemie mit der Abrechnung der Tests beauftragt und dienten daher als Vertragspartner von Testzentren und anderen Akteuren wie Arztpraxen und Apotheken. Inzwischen ist die Praxis beendet. Seit 1. März übernimmt der Bund keine Kosten für rein präventive Coronatests bei Menschen, die krankheits- und symptomfrei sind.

afp

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