Vermischtes

Verwendung von Maskenattest kann strafbar sein

  • Mittwoch, 6. Juli 2022
/picture alliance, Stefan Sauer
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Celle – Wer ein Blankoattest aus dem Internet zur Befreiung von der Maskenpflicht verwendet, kann sich straf­bar machen. Beim Vorlegen dieser Bescheinigung werde der Anschein erweckt, es habe eine ärztliche Untersuchung stattgefunden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle heute mit.

Dies könne als Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses gewertet werden. Das Landgericht Hanno­ver hatte einen Angeklagten in einem solchen Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt.

Das OLG Celle bestätigte in seinem Beschluss, dass die Verwendung des aus dem Internet heruntergeladenen Attests strafbar sein kann. Dennoch wurde das Urteil des Landgerichts aus dem Dezember 2021 zunächst auf­gehoben und das Verfahren zurückverwiesen.

Die Richter müssten prüfen, ob das Formular mit einer (eingescannten) Unterschrift des Arztes versehen war, erklärte das OLG. Anderenfalls läge kein Gesundheitszeugnis vor. Auch die Strafzumessung sei näher zu begründen. Der Beschluss aus Celle ist rechtskräftig.

dpa

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