Politik

Viele Brandeburger Pflegeeinrichtungen beantragen Bonus

  • Freitag, 28. August 2020
/picture alliance, imageBROKER
/picture alliance, imageBROKER

Potsdam – In Brandenburg erhalten Beschäftigte aus der Altenpflege für ihre Arbeit in der Coronakrise jetzt wie zuvor versprochen zusätzlich Geld. 1.275 der rund 1.500 be­rechtigten Pflegeeinrichtungen im Land haben den Antrag auf den Pflege­bonus für ihre Beschäftigten gestellt, wie das Gesundheitsministerium gestern mitteilte.

Je nach Einsatz und Arbeitszeit erhalten Beschäftigte in der Altenpflege einmalig bis zu 1.500 Euro zusätzlich. Der Bundesanteil zum Pflegebonus von bis zu 1.000 Euro sei am 15. Juli an die Arbeitgeber ausgezahlt worden.

Die meisten Beschäftigten sollen das Geld bis Ende August auf dem Konto haben. Im De­zember soll dann automatisch der Landesanteil von weiteren 500 Euro an die Arbeitgeber ausgezahlt werden, wie es weiter hieß. Noch bis zum 15. November können die Einrich­tungen für ihre Beschäftigten den Antrag auf den Bonus stellen.

„Alle Beschäftigte in der Altenpflege leisten tagtäglich einen wertvollen Dienst für die gesamte Gesellschaft. Sie verdienen mehr Anerkennung“, sagte Brandenburgs Gesund­heits­ministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Die Arbeitgeber stünden in der Verantwor­tung, gute Arbeitsbedingungen und bessere Verdienstmöglichkeiten in der Pflege zu schaffen. Pflegekräfte müssten endlich dauerhaft von besserer Bezahlung profitieren.

Das Land Bradenburg hatte sich im Mai dafür entschieden, den vom Bund beschlossenen Pflegebonus von 1.000 Euro je Arbeitnehmer um weitere 500 Euro aufzustocken. Dafür sollen rund vierzehn Millionen Euro aus dem Coronarettungsschirm des Landes fließen.

Anspruch auf die Prämie haben Voll- und Teilzeitbeschäftigte in der Altenpflege, voraus­gesetzt sie haben im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 für mindestens drei Monate in einer oder für eine Pflegeeinrichtung gearbeitet.

Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeiter sowie Mitarbeitende in Servicegesellschaften haben Anspruch auf die Prämie.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung