Viele Patienten bleiben auf Kosten für private Psychotherapie sitzen

Berlin – Nur rund die Hälfte aller Patienten können mit der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse für eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis rechnen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hervor.
Demnach wurden 2021 48 Prozent aller Anträge abgelehnt. Der DPtV zufolge sind die Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch allerdings verpflichtet, eine selbst beschaffte Psychotherapie in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn Patienten zuvor keinen Platz in einer Vertragspraxis finden konnten.
„Die Krankenkassen haben ihren restriktiven Kurs bei der Kostenerstattung leider nicht geändert“, sagte DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel. Die mittlere Ablehnungsrate sei sowohl beim Erstantrag als auch nach einem ersten Widerspruch gestiegen. Gerade in der Pandemie sei aber es wichtig, dass Patienten unbürokratisch und schnell eine Psychotherapie erhielten.
Laut Umfrage haben die Krankenkassen die Ablehnungen oft mit dem Verweis auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) begründet. In 26 Prozent der Fälle verwiesen die Kassen auf Behandlungsalternativen – etwa die Psychiatrie oder digitale Gesundheitsanwendungen.
„Wenn sich Menschen an Psychotherapeuten wenden, haben sie einen großen seelischen Leidensdruck und bei einem Antrag auf Kostenerstattung meist eine monatelange erfolglose Suche hinter sich“, sagte Hentschel.
Er appellierte deshalb an die Krankenkassen, diesen Patienten keine zusätzlichen bürokratischen Hürden in den Weg zu stellen, sondern die gesetzlich vorgesehene Kostenerstattung zu bewilligen.
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