Vor der Sterbehilfedebatte: Fünf Positionspapiere zur Diskussion

Berlin – Vor der ersten großen Debatte zum Thema Sterbebegleitung liegen dem Bundestag Positionspapiere von fünf Parlamentariergruppen vor. Einen Tag vor der sogenannten Orientierungsdebatte erläuterten heute Grünen- und Linken-Abgeordnete ihre Vorstellungen, wonach Sterbehilfevereine weiterhin zugelassen werden sollen. „Wir setzen uns dafür ein, die von Angehörigen, Nahestehenden, Ärzten und Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe zum Freitod weiterhin straflos zu lassen“, heißt es in einem Papier, das Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne) vorlegten.
Von der Debatte erhoffen sich die Parlamentarier eine breite öffentliche Diskussion über Sterbebegleitung. Bis Ende Februar zur ersten Lesung wollen die fünf Gruppen Gesetzentwürfe vorlegen. In der zweiten Jahreshälfte 2015 soll dann ein Gesetz verabschiedet werden.
Kommerziell arbeitende Vereine schließen die Grünen- und Linken-Abgeordneten aus. Der Gesetzgeber müsse Sterbehilfevereine darauf verpflichten, nur Unkosten deckend zu agieren. Der Suizid sei in Deutschland nicht strafbar, und die Beihilfe zur Selbsttötung sei ebenfalls straffrei. „Wir meinen, es soll bei der Rechtslage bleiben, wonach Vereine und Ärzte nach dem Strafrecht Beihilfe zum selbstbestimmten Freitod leisten dürfen“, so das Fazit der Abgeordneten-Gruppe.
Die vier anderen Abgeordnetengruppen lehnen Sterbehilfevereine ab und betreiben – mehr oder weniger gezielt – deren Verbot. Die Mehrheit der Unionsfraktion legte bereits gestern ein Papier vor, in dem eine Verbesserung der Palliativ- und Hospizangebote im Mittelpunkt steht. Dabei geht es um die pflegerische und medizinische Versorgung sterbenskranker Menschen. Die Gruppe will jegliche organisierte Sterbehilfe verbieten - auch eine organisierte Form des ärztlich begleiteten Suizids.
Ausgenommen von einem solchen Verbot seien Angehörige sowie behandelnde Ärzte, die im Einzelfall ein Medikament zum Suizid zur Verfügung stellen. Sie dürfen dies aber nicht „zum regelmäßigen Gegenstand ihres ‚Behandlungs‘-Angebots machen“, heißt es in dem Papier. Anders als eine Gruppe von Koalitionsabgeordneten um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und SPD-Fraktionsvize Carola Reimann sieht die Mehrheit der Unionsfraktion keine Notwendigkeit, die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für Ärzte neu zu regeln.
Die Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) plädiert für eine zivilrechtliche Lösung, die Ärzten die Suizidbeihilfe unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlaubt. Damit soll dem ärztlichen Berufsrecht begegnet werden, dass die Suizidbeihilfe in manchen Regionen untersagt.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte das Positionspapier entschieden abgelehnt. „Dieser Vorschlag mündet in die Freigabe einer aktiven Sterbehilfe”, hatte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert. „Wer den assistierten Suizid auf diese Art und Weise rechtlich begründet, der macht ihn überhaupt erst gesellschaftsfähig”, argumentierte Montgomery. „Damit erlischt für mich ein wichtiger Schutz für alle Schwachen in unserer Gesellschaft wie Alte, Kranke und Demente.”
Gruppen um die die SPD-Abgeordneten Eva Högl und Kerstin Griese sowie um die Grünen-Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe haben weitere Positionspapiere vorgelegt.
Wesentliches Thema in der Debatte, und da sind sich alle Parlamentarier weitgehend einig, ist eine verbesserte, flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung für todkranke Patienten. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) legte ein Papier vor, das mit den Gesundheitspolitikern der Regierungsfraktionen abgestimmt ist. Unter anderem sollen Hospize auf dem Land finanziell gestärkt werden. Ambulant tätige Palliativmediziner sollten mehr Honorar bekommen.
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