Politik

Vorbehalte gegen Trisomietests

  • Donnerstag, 14. März 2019
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Berlin – Experten haben sich bei einer Anhörung im Bundestag für einen eingeschränk­ten Einsatz von vorgeburtlichen Bluttests zur Erkennung von Trisomie 21 ausgesprochen. Die Tests sollten nur bei Risikoschwangerschaften angewendet werden, sagte der Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats, Joachim Vetter, gestern in Berlin. Wichtig seien eine begleitende Beratung und Informationen zu Unterstützungsangeboten.

Vetter warnte in einer Anhörung der Kinderkommission davor, dass ein genereller Einsatz des Bluttests als eine Art „Rasterfahndung" gesehen und von Betroffenen als Diskriminie­rung wahrgenommen werden könnte. Zudem könnten Kinder mit Trisomie 21 abgetrie­ben werden. Falls eine Untersuchung gemacht werde, sollte der Bluttest gegenüber risi­koreichen Eingriffen bevorzugt werden. Die Krankenkassen sollten die Leistung dann auch bezahlen, was aber keine offizielle Empfehlung des Ethikrats sei.

Auch die Vorsitzende des Ethikausschusses im Deutschen Ärztinnenbund, Gabriele du Bois, sagte, Bluttests sollten nur in Verdachts- und Risikofällen gemacht werden. Sie betonte, dass die Erkennung von Trisomie 21 nicht das Ende des Lebens bedeuten könne. Es müsse überall Kinder mit Downsyndrom geben, damit bestehende Ängste fielen.

Die Journalistin Natalie Dedreux – selbst Betroffene – sagte, sie könne nur empfehlen, nach einem Test keine Abtreibung zu machen, weil das Kind nichts dafür könne, dass es das Downsyndrom habe. Das Kind habe das Recht zu leben. Sie fände es nicht gut, wenn Krankenkassen den Bluttest bezahlten, weil es dann weniger Menschen mit Downsyn­drom geben werde.

Ihre Mutter Michaela Dedreux betonte, dass eine Trisomie keine Krankheit sei. Für sie wäre es ein „Screening“, wenn die Krankenkassen den Bluttest bezahlten. Der Schlüssel sei eine gute Beratung der Eltern, die auch Möglichkeiten aufzeigen müsse. Es gebe ein funktionierendes Solidarsystem. Menschen mit Behinderung dürften nicht als Belastung dargestellt werden, warnte Dedreux.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, hatte in Bezug auf vorgeburtliche Bluttests zur Erkennung von Trisomie 21 immer wieder betont, dass diese nur unter bestimmten Umständen zu einer Regelleistung der Krankenkassen werden sollen.

„Wir versuchen, Evidenz dafür zu generieren, ob es eine Möglichkeit gibt, diesen Test bei Risikoschwanger­schaften als Regelleistungen zu etablieren“, sagte Josef Hecken zuletzt im Februar. Voraussetzung dafür müsse sein, dass die betroffenen Frauen zuerst „bestimmte Voruntersuchungen“ absolviert hätten.

kna

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