Nichtinvasive Pränataltests sollen Kassenleistung werden

Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird künftig voraussichtlich die Kosten für vorgeburtliche Bluttests auf Chromosomenstörungen wie Trisomie-21 übernehmen. Auf einen entsprechenden Beschlussentwurf habe sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Grundsatz geeinigt, berichtet der Spiegel.
Diese Einschätzung hatte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands bereits im August 2018 präsentiert. Man gehe bisher davon aus, dass diese Tests wirksam seien und richtige Ergebnisse lieferten. Von daher werde und müsse eine Zulassung des G-BA erfolgen, sagte Pfeiffer damals.
Der G-BA will dem Spiegel zufolge jetzt vorschlagen, dass die GKV den Test bezahlen sollen – allerdings nur dann, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gebe. Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken hatte in der Verganenheit immer wieder betont, dass die Bluttests nur unter bestimmten Umständen zu einer Regelleistung der Krankenkassen werden sollen.
„Wir versuchen, Evidenz dafür zu generieren, ob es eine Möglichkeit gibt, diesen Test bei Risikoschwangerschaften als Regelleistungen zu etablieren“, sagte Josef Hecken zuletzt im Februar. Voraussetzung dafür müsse sein, dass die betroffenen Frauen zuerst „bestimmte Voruntersuchungen“ absolviert hätten.
Noch umstritten sind derzeit offenbar Detailregelungen. Die Patientenvertreter wollen laut Spiegel, dass die Tests erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche bezahlt werden. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist eine Abtreibung in Deutschland keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktberatung besucht haben.
Am Freitag will der G-BA ein offizielles Stellungnahmeverfahren einleiten. Die abschließende Entscheidung wird voraussichtlich im Spätsommer fallen.
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