Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln aus dubiosen Quellen

Stuttgart – Vor Nahrungsergänzungsmitteln, die angeblich besondere Wirkungen haben sollen, haben das Verbraucherschutzministerium und das Sozialministerium in Baden-Württemberg gewarnt. Solche im Internet oder auch auf sogenannten Kaffeefahrten erworbenen Produkte könnten Arzneimittel in hohen Konzentrationen enthalten.
Anlass für die Warnung ist eine „Honig-Gewürzmischung“, die Händler im Internet als natürliches Lebensmittel mit potenzsteigender Wirkung angeboten hatten. Bei der Analyse ergaben sich hohe Konzentrationen des Potenzmittel-Wirkstoffes Sildenafil. Deklariert war diese Substanz nicht. Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter haben das Mittel daher als nicht zugelassenes und bedenkliches Arzneimittel eingestuft.
„Die Honig-Gewürzmischung und andere derartige Produkte werden häufig mit harmloser Aufmachung als ‚Nahrungsergänzungsmittel‘ oder ‚Dietary Supplement‘ angeboten“, warnen die Ministerien. In Wirklichkeit seien sie aber nach deutschem Recht Arzneimittel, weil sie erhebliche pharmakologische Wirkungen hätten.
Grund für die Vortäuschung eines Lebensmittels sei häufig der Wunsch des Vertreibers, die strenge Arzneimittelgesetzgebung und ihre Zulassungsverfahren zu unterlaufen.
„Arzneistoffe wie Sildenafil haben in der Regel neben den erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Nebenwirkungen, die stets gegen die Risiken der zugrundeliegenden Erkrankung abgewogen werden müssen“, warnen die Ministerien. Im Falle von Sildenafil seien sogar Todesfälle bekannt, weil Verbraucher Vorerkrankungen nicht beachtet hätten, bei denen das Mittel nicht genommen werden dürfe.
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