VV-Vorsitzende plädieren für ein einheitliches System der Kassenärztlichen Vereinigungen
Köln – Vorsitzende der Vertreterversammlungen (VV) von 13 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben sich am vergangenen Freitag für ein einheitliches KV-System ausgesprochen. Angesichts der jüngsten Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten im Vorstand und in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bekannten sich die VV-Vorsitzenden zu zehn Grundpositionen des KV-Systems.
Zu diesen Grundpositionen gehöre neben der Freiberuflichkeit von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten der Anspruch, dass KVen im gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder gemeinsam und einheitlich unabhängig von der Zuordnung zu einem Versorgungsbereich vertreten. Die KVen könnten die Interessen von Ärzten und Psychotherapeuten jedoch nur dann sinnvoll vertreten, wenn sich deren Organe offen und gemeinsam mit den Grundsatzfragen der ambulanten Versorgung und deren Weiterentwicklung, auch im Kontext der ambulant-stationären Zusammenarbeit auseinandersetzten.
Bei versorgungsbereichs- und sektorübergreifenden Entscheidungen seien die zuständigen Gremien dem Interessenausgleich der Betroffenen verpflichtet. Darüber hinaus weisen die Unterzeichner darauf hin, dass die Organisationsstruktur von KBV und KVen gewährleisten muss, dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleichberechtigt einfließen. Mandatsträger des KV-Systems müssten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder deshalb frei von Bindungen an Berufsverbände und deren Partikularinteressen halten.
Über diese Grundpositionen sollen am 28. Februar die Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung abstimmen. Sie wählen an diesem Tag außerdem den Nachfolger von Andreas Köhler. Der KBV-Vorstandsvorsitzende, der dort die fachärztlichen Interessen vertritt, hatte im Januar aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt angekündigt.
Unterzeichner der zehn Grundpositionen sind Astrid Bühren und Dolf Hufnagl, beide stellvertretende VV-Vorsitzende der KV Bayerns, Dolf Hufnagl, Jochen Treisch, VV-Vorsitzender KV Berlin, Jens-Uwe Köhler, Vize-Präsident der VV der KV Brandenburg, Dirk Heinrich, VV-Vorsitzender der KV Hamburg, Eckhard Starke, stellvertretender VV- Vorsitzender der KV Hessen, Karsten Bunge, stellvertretender VV-Vorsitzender der KV Mecklenburg-Vorpommern, Frank Bergmann, VV-Vorsitzender der KV Nordrhein, Olaf Döscher, VV-Vorsitzender der KV Rheinland-Pfalz, Dirk Jesinghaus, VV-Vorsitzender der KV Saarland, Stefan Windau, VV-Vorsitzender der KV Sachsen, Michael Diestelhorst, stellvertretender VV-Vorsitzender der KV Sachsen-Anhalt, Christian Sellschopp, Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein und Andreas Jordan, VV-Vorsitzender der KV Thüringen.
Für eine einheitliche Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte unter dem Dach der KVen hatten sich Ende Januar bereits Vorstandsmitglieder aus acht KVen (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz) sowie der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, und seine beiden Stellvertreter, Andreas Gassen und Stefan Windau, ausgesprochen.
In einer Denkschrift, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, kritisierten die Unterzeichner die Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten innerhalb der KBV-Vertreterversammlung und des Vorstandes als „zutiefst destruktiv“.
KBV und KVen seien die einzigen Organisationen, die für die Gesamtheit der ambulant tätigen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten sprechen könnten, hieß es dort. Strukturfragen der ambulanten Versorgung müssten immer Gegenstand gemeinsamer Abwägungen aller Beteiligten sein. „Unser Verständnis der Interessenvertretung ist darauf ausgerichtet, gute Arbeitsbedingungen für alle ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten zu erreichen“, schreiben die Unterzeichner. Dazu gehöre auch eine funktionierende Diskussionskultur.
Dagegen hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag Forderungen unter anderem aus dem Deutschen Hausärzteverband nach einer Trennung der Bereiche aufgegriffen. Dort heißt es, die Vertreterversammlungen der KVen und der KBV sollten künftig zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärzten bestehen, die eigenständig über ihre Belange entscheiden.
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