Ärzteschaft

KBV-Vertreter­versammlung spricht sich für eine ungeteilte Körperschaft aus

  • Mittwoch, 5. März 2014

Köln – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich am vergangenen Freitag für eine einheitliche Vertretung von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten ausgesprochen. Ein entsprechender 10-Punkte-Konsens der Vorsitzenden von elf Kassenärztlichen Vereinigungen (Bayerns, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) wurde angenommen. Die KV-Vorstände hatten sich ein Zehn-Punkte Papier der VV-Vorsitzenden von mehreren KVen zu eigen gemacht, das diese im Vorfeld der jüngsten VV formuliert hatten.

Angesichts der jüngsten Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten im Vorstand und in der KBV-VV heißt es in der Einleitung zu den zehn Punkten: „Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten stehen für eine ungeteilte KV, in der in den Organen und Gremien unabhängig von der Zugehörigkeit zu Versorgungsebenen ein gleich­berechtigter und respektvoller Umgang miteinander gelebt wird.“  Einer der zentralen Punkte dürfte die Forderung sein, dass die Organisationsstruktur von KBV und KVen gewährleisten muss, dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleich­berechtigt einfließen.

Darauf zielt ein weiterer Beschluss der VV, in dem sie den Satzungsausschuss beauftragt, eine Binnenstruktur zu eta­blieren, die einen fairen Interessen­ausgleich zwischen den Fachgruppen garantiert. Das berichtete der Vorsitzende der KBV-VV, Hans-Jochen Weidhaas, direkt im Anschluss an die in großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindende Sitzung. Weid­haas wollte diesen Satzungs­beschluss auch als ein Signal an die Politik verstanden wissen.

Denn der Koalitionsvertrag greift eine Forderung des Deutschen Hausärzte­verbandes auf, die eine paritätische Besetzung der VVen auf KBV- und KV-Ebene vorsieht, die über ihre Belange jeweils eigenständig ent­scheiden. Nach Ansicht vieler Befür­worter des KV-Systems birgt das die Gefahr, die Ärzteschaft zu spalten.

Zu den am Freitag verabschiedeten Grundpositionen gehört deshalb neben der Freiberuflichkeit von Ärzten und Psychotherapeuten der Anspruch, dass KVen im gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder gemeinsam und einheitlich unabhängig von der Zuordnung zu einem Versor­gungs­bereich vertreten.

Die KVen könnten das jedoch nur dann sinnvoll tun, wenn sich deren Organe offen und gemein­sam mit den Grund­satzfragen der ambulanten Versorgung und deren Weiterentwicklung, auch im Kontext der ambulant-stationären Zusammenarbeit ausein­andersetzten.

Mandatsträger des KV-Systems müssten sich als Repräsentanten aller KV-Mit­glieder frei von Bindungen an Berufsverbände und deren Partikular­interessen halten.

HK

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