KBV-Vertreterversammlung spricht sich für eine ungeteilte Körperschaft aus
Köln – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich am vergangenen Freitag für eine einheitliche Vertretung von Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten ausgesprochen. Ein entsprechender 10-Punkte-Konsens der Vorsitzenden von elf Kassenärztlichen Vereinigungen (Bayerns, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) wurde angenommen. Die KV-Vorstände hatten sich ein Zehn-Punkte Papier der VV-Vorsitzenden von mehreren KVen zu eigen gemacht, das diese im Vorfeld der jüngsten VV formuliert hatten.
Angesichts der jüngsten Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten im Vorstand und in der KBV-VV heißt es in der Einleitung zu den zehn Punkten: „Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten stehen für eine ungeteilte KV, in der in den Organen und Gremien unabhängig von der Zugehörigkeit zu Versorgungsebenen ein gleichberechtigter und respektvoller Umgang miteinander gelebt wird.“ Einer der zentralen Punkte dürfte die Forderung sein, dass die Organisationsstruktur von KBV und KVen gewährleisten muss, dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleichberechtigt einfließen.
Darauf zielt ein weiterer Beschluss der VV, in dem sie den Satzungsausschuss beauftragt, eine Binnenstruktur zu etablieren, die einen fairen Interessenausgleich zwischen den Fachgruppen garantiert. Das berichtete der Vorsitzende der KBV-VV, Hans-Jochen Weidhaas, direkt im Anschluss an die in großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindende Sitzung. Weidhaas wollte diesen Satzungsbeschluss auch als ein Signal an die Politik verstanden wissen.
Denn der Koalitionsvertrag greift eine Forderung des Deutschen Hausärzteverbandes auf, die eine paritätische Besetzung der VVen auf KBV- und KV-Ebene vorsieht, die über ihre Belange jeweils eigenständig entscheiden. Nach Ansicht vieler Befürworter des KV-Systems birgt das die Gefahr, die Ärzteschaft zu spalten.
Zu den am Freitag verabschiedeten Grundpositionen gehört deshalb neben der Freiberuflichkeit von Ärzten und Psychotherapeuten der Anspruch, dass KVen im gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder gemeinsam und einheitlich unabhängig von der Zuordnung zu einem Versorgungsbereich vertreten.
Die KVen könnten das jedoch nur dann sinnvoll tun, wenn sich deren Organe offen und gemeinsam mit den Grundsatzfragen der ambulanten Versorgung und deren Weiterentwicklung, auch im Kontext der ambulant-stationären Zusammenarbeit auseinandersetzten.
Mandatsträger des KV-Systems müssten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder frei von Bindungen an Berufsverbände und deren Partikularinteressen halten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: