Politik

Warken dringt auf schärfere Regeln für Konsum von Cannabis

  • Montag, 27. Oktober 2025
/TaylerDerden, stock.adobe.com
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Berlin – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht Änderungsbedarf beim Gesetz für den Cannabiskonsum. „Die Besitzmengen sind viel zu hoch, haben mit Eigenkonsum nichts zu tun und machen es Dealern leichter denn je“, sagte die CDU-Politikerin in der Bild am Sonntag.

Die Abstandsregelungen nach Sichtweite zu Schulen und Kitas seien kaum kontrollierbar. „Insgesamt ist das Gesetz ein Problem und an vielen Stellen schlecht gemacht“, stellte Warken fest. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das Gesetz am vergangenen Freitag sogar als „Scheißgesetz“ bezeichnet.

Die noch von der Ampelkoalition umgesetzte Teilegalisierung lässt seit 1. April 2024 das Kiffen und den Anbau von Cannabis für Volljährige mit vielen Beschränkungen zu. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis, unterwegs dabei haben 25 Gramm.

Vorgeschrieben sind Abstände etwa zu Spielplätzen und Schulen, Konsum vor Minderjährigen ist verboten. Zulässig sind auch nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern. Ein unlängst vorgelegter erster Expertenbericht kam zu dem Ergebnis, dass die Anbauvereine den Schwarzmarkt nicht verdrängt haben.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD offen gelassen, wie sie mit der Teillegalisierung von Cannabis umgehen. Dort war lediglich auf die „ergebnisoffene Evaluierung“ im Herbst 2025 verwiesen worden.

In einem Punkt hat sich Schwarz-Rot aber bereits verständigt: Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden. Vor einer Verschreibung soll persönlicher Kontakt zwischen Patient und Arzt stattfinden, vor einer Abgabe Beratung in Apotheken.

Rückendeckung für Dobrindt gab es vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Das Gesetz sei „von Anfang an ein Fehler gewesen, tatsächlich ein ,Scheißgesetz´“, sagte Gassen. Es habe sich „eher als Dealerförderprogramm und Drogenverharmlosungsinitiative erwiesen“. „Dieses für unsere Gesellschaft und insbesondere für die Jugend schädliche Gesetz muss weg. Und das schnell“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende.

Er betonte, man habe gemeinsam mit anderen ärztlichen Organisationen früh vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen einer Cannabislegalisierung gewarnt. Die damalige Ampelregierung habe das allerdings „geflissentlich“ ignoriert und stattdessen davon gesprochen, den kriminellen Schwarzmarkt zurückdrängen zu wollen.

„Doch dieses Ziel ist – wie zu erwarten war – nicht erreicht worden. Das zeigt das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamtes. Demnach bleibt der Rauschgifthandel das Hauptbetätigungsfeld der organisierten Kriminalität“, so Gassen. Die Politik müsse nun handeln und das gesetzgeberische Ruder herumreißen – zum Schutz unserer Gesellschaft, insbesondere der Kinder und Jugendlichen.

Von Anfang an kritisch gesehen hat die Reform auch die Bundesärztekammer (BÄK). BÄK-Präsident Klaus Reinhardt hielt das Cannabisgesetz von Beginn an für problematisch. Das verdeutlichte er unter anderem in einer Folge des Podcasts „Sprechende Medizin“. Er könne etwa den Jugendschutz beim Cannabisgesetz nicht erkennen, sagte er darin.

dpa/EB

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