Ärzteschaft

Warnung vor zusätzlicher Bürokratie durch Meldung freier Betten

  • Donnerstag, 22. September 2022
/picture alliance, Christophe Gateau
/picture alliance, Christophe Gateau

Berlin – Es ist keine ärztliche Aufgabe, die Zahl der freien Betten im Krankenhaus an ein zentrales Register zu übermitteln. Das hat der Marburger Bund (MB) heute betont.

Zwar sei eine bessere Erfassung der Bettenkapazitäten in Krankenhäusern grundsätzlich sinnvoll, aber „die Daten­eingabe darf nicht zu noch mehr Bürokratie im Klinikalltag für Ärztinnen und Ärzte führen“, erklärte die Vorsitzende des MB, Susanne Johna.

Sie erinnert daran, dass Klinikärzte schon jetzt rund drei Stunden pro Tag mit Verwaltungs­tätigkeiten ver­bräch­ten. Das müsse sich ändern, damit wieder mehr Zeit für die Patienten­versorgung zur Verfügung stehe, betonte Johna.

Hintergrund des Appells ist, dass die Krankenhäuser regelmäßig Daten über belegte Betten auf den Intensiv- sowie den Normalstationen an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermitteln müssen. Bislang war lediglich die Übermittlung von Angaben zu Behandlungskapazitäten auf den Intensivstationen für Krankenhäuser Pflicht.

Die Übermittlung soll künftig täglich bis elf Uhr mit Stand des Vortages um zwölf Uhr erfolgen. Für die Über­mittlung ist das deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) vorgesehen.

Laut MB sind die meisten Krankenhäuser aber noch nicht direkt an DEMIS angeschlossen. Daher müssten die Daten händisch übermittelt werden. „Das ist keine Tätigkeit, für die eine ärztliche Qualifikation notwendig ist“, so Johna.

Wenn diese Tätigkeit von Arbeitgebern an Ärzte übertragen werde, sei dies genau das Gegenteil von der immer wieder angekündigten bürokratischen Entlastung, warnte sie.

hil

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