Was die Abschaffung der PKV für Ärzte bedeuten würde

Hamburg – Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung (PKV) würde für die niedergelassenen Ärzte ein Honorarverlust in Milliardenhöhe bedeuten. Wie dieser kompensiert würde – und ob – ist eine politische Entscheidung. Das geht aus einer Studie des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem hervor, welche die Techniker Krankenkasse in Auftrag gegeben hatte.
Die Studie „Finanzielle Wirkung eines einheitlichen Vergütungssystems in der ambulanten ärztlichen Vergütung“ erörtert verschiedene Übergangsszenarien in ein einheitliches Honorarsystem. Laut dem ersten Modell werden alle PKV-Versicherten sofort in das neue Versicherungssystem einbezogen. Die Studie ermittelt dazu ein Honorarverlust von vier Milliarden Euro im Umstellungsjahr. 2030 beliefe sich der Honorarverlust auf sechs Milliarden Euro pro Jahr.
Im zweiten Modell bleiben die bisherigen Versicherten in der PKV, es werden aber keine Neuzugänge mehr aufgenommen. Dabei entsteht laut der Studie zunächst kein Honorarverlust dieser baut sich aber auf und wächst bis 2030 auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Das dritte in der Studie untersuchte Modell räumt den PKV-Versicherten ein, in das neue einheitliche Honorarsystem zu wechseln. Bei diesem einmaligen Wechselrecht hängt der Honorarverlust davon ab, wie viele Versicherte davon Gebrauch machen. Wechseln 20 Prozent der unter fünfzigjährigen und die Hälfte der älteren PKV-Versicherten würde der Honorarausfall im ersten Jahr 1,6 Millionen Euro betragen, 2030 läge er bei 3,1 Milliarden Euro jährlich.
„Will man ein einheitliches Vergütungssystem, ist die politische Frage zu beantworten, ob Einkommensausfälle bei den Ärzten kompensiert werden sollen. Wenn ja, ist über die Modalitäten zu entscheiden“, kommentierte der Vorsitzende des TK Vorstands, Jens Baas in der Publikation TK-Spezial.
„Heute besteht bei beiden Vergütungssystemen Handlungsbedarf“, so Wasem in der Publikation. Das zweistufige Vergütungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung sei an die „Grenzen der Nachvollziehbarkeit angekommen“. Die private Gebührenordnung sei „mit der Fokussierung auf kleinteilige einzelne Leistungen und ohne jede Steuerungsmöglichkeiten angesichts der absehbaren Alterung und zunehmenden Multimorbidität der Bevölkerung“ aber auch nicht zukunftstauglich, so der Gesundheitsökonom.
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