Weiter Diskussion um Dauer des Genesenenstatus

Berlin – Auch die von einer Coronainfektion Genesenen haben einen wirksamen Schutz vor einer Reinfektion mit schwerem Verlauf. Diese Auffassung vertraten Sachverständige gestern bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags.
Die in Deutschland geltende 90-Tage-Regelung für den Genesenenstatus sei rein regulatorisch und weniger medizinisch begründet, argumentieren sie. Die Unions-Fraktion forderte in diesem Zusammenhang, die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen.
Die Staaten der Europäischen Union (EU) hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es in einem Antrag der Fraktion. In Deutschland sei die Dauer des Genesenenstatus aber auf 90 Tage halbiert worden. Diese Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar, so die Unionsfraktion.
Der Virologe Hendrik Streeck sagte, Coronaimpfungen schützten vor einem schwerem Verlauf. Aber Studien zeigten, dass eine durchgemachte Infektion einen ebenso langen Schutz vor einer Reinfektion biete wie eine Impfung.
Auch biete eine Infektion einen sehr guten und mindestens ebenso langen Schutz vor einem künftigen schweren Verlauf im Vergleich zur Impfung. Insofern könnte über eine Verlängerung des Genesenenstatus nachgedacht werden, so Streeck.
Der Lungenspezialist Thomas Voshaar betonte, entscheidend sei, schwere Verläufe und den Tod durch das Virus zu verhindern. Der Schutz vor einem schweren Verlauf finde in „hervorragender Weise“ durch Impfungen statt wie auch durch eine durchgemachte Erkrankung. Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund, Genesene schlechter zu stellen als Geimpfte, so Voshaar.
Der Rechtsexperte Franz Mayer von der Universität Bielefeld wies in der Anhörung daraufhin, die Dauer des Genesenenstatus könne auf Ebene der einzelnen EU-Mitgliedsländer festgelegt werden, auch wenn es andere europäische Vorgaben gebe.
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