Politik

Weiter Kritik am geplanten Intensivpflege- und Rehabilitations­stärkungsgesetz

  • Montag, 9. Dezember 2019
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Berlin – Die Kritik am geplanten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReg) reißt auch nach der Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums nicht ab, den Entwurf zu verändern. So erklärte der sogenannte Inklusionsbeirat jetzt, er beobachte die geplanten gesetzlichen Änderungen „nach wie vor mit großer Sorge“. Dem Beirat gehören Vertreter der Verbände der Menschen mit Behinderungen an. Er wird durch den Beauf­​tragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, einberufen.

Bereits im Sommer hatten mehrere Betroffenenverbände das Gesetzesvorhaben deutlich kritisiert. Die Kritik hatte sich unter anderem an der Frage entzündet, ob Intensivpflege­patienten weiterhin zu Hause betreut werden können. 2018 gab es unter gesetzlich Versicherten 19.000 Menschen in der ambulanten und 3.400 in der stationären Intensivpflege. Die Gesamtausgaben betrugen 1,9 Milliarden Euro. In dem neuen Entwurf will das Ministerium nach eigenen Angaben klarstellen, dass die häusliche Betreuung weiterhin möglich sein soll. „Die besonders aufwendige Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit bleibt weiterhin möglich. Darüber wird im Einzelfall entschieden“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Den Behindertenverbänden genügt dies aber offenbar nicht: „Nach wie vor ist zu befürchten, dass beatmete Menschen aus Kostengründen in stationäre Pflegeeinrichtungen gedrängt werden. Dies wäre eine massive Vertragsverletzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, heißt es in einer Stellungnahme des Inklusionsbeirates.

Kritik äußerte auch Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestags­fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Beatmeten Menschen soll das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des eigenen Wohnorts weiterhin verwehrt werden. Nach wie vor findet der Bundesgesundheitsminister: Wenn es zu teuer wird, dann geht es ins Pflegeheim“, kritisierte sie.

Der Ansatz des Gesetzgebers, außerklinische Maßnahmen der Intensivpflege transparenter gestalten zu wollen, möge berechtigt sein, sagte der Behindertenbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Christian Walbrach. „Aber auf Kosten der Selbstbestimmung und durch administrative Einflussnahmen auf die individuelle Lebensführung?“ gab er zu bedenken. Der Entwurf arbeite gegen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen und widerspreche dem Geist des Bundesteilhabegesetzes, so sein Fazit.

Unter dem Titel „Behinderte nicht ins Heim zwingen“ kritisiert auch die Organisation Abilitywatch die Gesetzespläne. Auch der neue Entwurf verschlechtert danach die Situation für behinderte Menschen in Deutschland. „So soll laut Präambel das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung gestärkt werden – nicht aber das Wahlrecht, ob überhaupt eine Rehabilitationseinrichtung als Lebensmittelpunkt gewählt werden soll“, kritisiert der Verband.

hil

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