Weiter Kritik von Bundesärztekammer an E-Evidence-Verordnung

Berlin – Die E-Evidence-Verordnung, bei der es darum geht, wie Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union (EU) über Ländergrenzen hinweg auf digitale Daten zugreifen können, steht weiter in der Kritik der Bundesärztekammer (BÄK). Vorschläge der EU-Kommission dazu werden im Augenblick in den europäischen Institutionen verhandelt.
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt bewertete die auch „Europäische Herausgabeanordnung“ genannte Initiative in einem neuen Podcast als überflüssig und schädlich. Der Entwurf müsse dringend nachgebessert werden, unter anderem damit das Arztgeheimnis unangetastet bleibe.
Zwar bleibe das Arztgeheimnis grundsätzlich bestehen und der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden sei an einen richterlichen Beschluss gebunden – dennoch könne die E-Evidence-Verordnung das Arztgeheimnis verwässern und das Vertrauen in digitale Lösungen im Gesundheitswesen untergraben, so Reinhardt.
Der BÄK-Präsident warnte, Freiheitsrechte seien stets fragil, auch in Deutschland. Deshalb sei immer Vorsicht geboten, wenn staatliche Institutionen auf Personendaten zugreifen wollten. Außerdem könne die E-Evidence Verordnung Probleme schaffen, weil es zwischen Ländern Unterschiede darin gebe, was strafbar sei und was nicht.
Zum Beispiel könnten polnische Behörden versuchen, auf Patientenakten deutscher Ärzte zuzugreifen, die möglicherweise einen Schwangerschaftsabbruch bei polnischen Frauen durchgeführt haben – was in Deutschland rechtskonform sein könne, in Polen aber nicht.
Einen sofortigen Stopp des Rechtsetzungsprozesses auf EU-Ebene zur E-Evidence-Verordnung forderte auch der 125. Deutsche Ärztetag. Die geplante Verordnung stelle eine massive Gefahr für das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis dar, hieß es. Das sieht Reinhardt ebenso und plädiert dafür, das gesamte Verfahren einzustellen.
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