Weiter Sonderregeln für Qualitätssicherung wegen der Pandemie

Berlin – Wegen der Coronapandemie können die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bestimmte Qualitätssicherungsmaßnahmen weiterhin aussetzen oder von den Bundesvorgaben abweichen.
Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Die Abweichungen können entweder nur für die von den Beschränkungen betroffene Region oder für den gesamten KV-Bereich vorgesehen werden.
Dies betrifft unter anderem Dokumentationsprüfungen durch Stichproben, Hygieneprüfungen in der Koloskopie, Fallsammlungsprüfungen in der Mammographie und fallbezogene Besprechungen, Konferenzen und Praxisbegehungen.
Sonderregeln sind laut Vereinbarung auch weiterhin für die ärztliche Fortbildung möglich. Grund dafür ist, dass einige Fortbildungsmaßnahmen Präsenzveranstaltungen oder praktische Übungen vorsehen, die während der COVID-19-Pandemie nicht oder nur eingeschränkt möglich sind – zum Beispiel Fortbildungskurse nach der Ultraschallvereinbarung.
Die Vereinbarung der KBV mit dem GKV-Spitzenverband gilt, bis der Bundestag die „epidemischen Lage mit nationaler Tragweite“ aufhebt, längstens jedoch bis zum 31. März 2021.
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