Weiterbildung in Krankenhäusern soll künftig gegenfinanziert werden

Königs Wusterhausen – Künftig soll es finanzielle Anreize für Krankenhäuser geben, Weiterbildungen anzubieten. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute bei einem Besuch des Achenbach Krankenhauses des Klinikums Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen an.
Die Art und Weise, Weiterbildung künftig zu finanzieren, müsse mit der Krankenhausreform anders gestaltet werden, erklärte der Minister. „Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser, die nicht an der Weiterbildung teilnehmen gleich bezahlt werden, wie Krankenhäuser, die das tun“, sagte er.
Wichtig sei, die Weiterbildung nicht mittels Förderprojekten zu finanzieren, sondern dies routinemäßig zu tun. Weiterbildung anzubieten, müsse sich für die Krankenhäuser lohnen, betonte Lauterbach. Auch innovative Weiterbildungskonzepte müssten in den geplanten Vorhaltepauschalen entsprechend berücksichtigt werden.
Darüber habe man heute auch in Berichterstattergesprächen mit den Regierungsfraktionen im Bundestag gesprochen, sagte Lauterbach. Die Regelung der Weiterbildungsfinanzierung werde man in das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) einbringen, versprach er weiter.
Insbesondere für die Kinderheilkunde sei es wichtig, entsprechende Anreize in das Gesetz zu implementieren, sagte er. Wie genau diese Anreize umgesetzt werden könnten, ließ Lauterbach hingegen offen.
Über das KHVVG wird derzeit im Bundestag debattiert, für den 25. September ist eine Anhörung von Sachverständigen geplant. Am 18. Oktober soll das Gesetz in 2./3. Lesung beraten werden. Die Forderung nach einer finanziellen Abbildung der Weiterbildung haben junge Ärztinnen und Ärzte in der Vergangenheit immer wieder gestellt.
Zu wenig ärztliches Personal
Die Kinderärztin am MVZ Dahme-Spreewald, Anne Mösch, hatte Minister Lauterbach zuvor die Problematik geschildert, genügend ärztliches Personal zu finden. Es gebe zu wenig pädiatrisch ambulant arbeitende Kolleginnen und Kollegen, sagte sie. In der Region Dahme-Spreewald gebe es großen Zuzug vor allem von jungen Familien.
Auf diese Bevölkerung gerechnet, reiche die Anzahl der Kinderärztinnen und -ärzte nicht aus, so Mösch. Die Arbeit mit den Kindern dauere zudem länger als mit Erwachsenen, es sei keine „Fließbandarbeit“ möglich, erläuterte sie weiter. Mehr Kapazitäten an ärztlichen Kollegen würde zudem eine Entlastung der Rettungsstelle schaffen.
Zudem würden auch viele Kinder aus Berlin im Krankenhaus Dahme-Spreewald versorgt werden, ergänzte der leitende Oberarzt der Pädiatrie, Oliver Polley. „Auch Brandenburg arbeitet für Berlin und nicht nur andersherum“, sagte dazu die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).
Lauterbach erklärte, er habe das Klinikum Dahme-Spreewald für seine „große Krankenhaustour“ auch ausgesucht, weil die Weiterbildung an diesem Standort „vorbildlich organisiert“ und die medizinische Versorgung für Kinder und Jugendlich sehr gut sei.
Weiterbildungsnetzwerk abhängig von Fördermitteln
Am Klinikum ist das ärztliche Weiterbildungsnetzwerk Landkreis Dahme-Spreewald angesiedelt, das regionale Weiterbildungsstätten aus dem ambulanten und stationären Bereich vernetzt. Das Netzwerk ist eine Initiative ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte unter maßgeblicher Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg.
Es fungiert als Ansprechpartner und Vermittlung für Weiterzubildende aber auch für die Verbundmitglieder. Es dient weiter als Schnittstelle zwischen der Landesärztekammer, der KV Brandenburg und den Kommunen, erklärte die Koordinatorin des Netzwerks, Beatrice Hertel.
Das Netzwerk werde durch Fördermittel finanziert, sagte sie weiter. Hertel zufolge fehle es aber an sicherer Förderung außerhalb des hausärztlichen Bereichs. Das habe schon die eine oder andere Weiterbildungsstelle etwa in der Dermatologie oder Pädiatrie gekostet, sagte Hertel. Zudem gebe es zu wenig Weiterbildungsbefugnisse, bemängelte sie.
Man sei zudem mit der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Marburger Bund in enger Abstimmung hinsichtlich der geplanten Reformierung der bundesweiten Musterweiterbildungsordnung, erklärte Lauterbach heute weiter. Diese soll mit der Krankenhausreform auf die geplanten Leistungsgruppen und die darin definierten Anforderungen an Fachärztinnen und -ärzte abgestimmt werden.
Den Kinder- und Jugendkliniken sollen außerdem Zuschläge helfen, die mit dem KHVVG umgesetzt und verstetigt würden, erklärte Lauterbach. Weitere Zuschläge sind in den Bereichen Notfallversorgung, Geburtshilfe und Intensivversorgung in Planung. Darüber hinaus sei eine bessere Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Vorbereitung. Dies soll in das Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz (GVSG) eingebaut werden, so Lauterbach.
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