Weiteres Opfer von Billig-Brustimplantaten scheitert vor Gericht
Frankenthal – Im europaweiten Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP ist eine weitere betroffene Frau mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld gescheitert. Eine von den Implantaten ausgehende Gefahr reiche allein noch nicht aus für einen Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied das Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz in einem heute verkündeten Urteil.
Nötig sei der Nachweis gesundheitlicher Schädigungen. Richterin Therese von Schwichow wies zudem Vorwürfe der Klägerin zurück, der TÜV-Rheinland hätte die Herstellerfirma schärfer überwachen müssen. „Der TÜV ist keine Marktüberwachungsbehörde", begründete die Richterin die Ablehnung.
Die Klägerin aus Ludwigshafen hatte sich die Polster nach einer Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gefordert. Sie erwägt nun, in Berufung zu gehen. Die inzwischen Pleite gegangene PIP hatte weltweit Hunderttausende Implantate verkauft, die illegal mit billigem Industriesilikon befüllt waren und leicht kaputt gingen.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sind in Deutschland mehr als 5.000 Frauen von dem Skandal betroffen. das bundesweit erste Verfahren war im vergangenen November in Karlsruhe gescheitert.
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