Weniger Anträge bei Schlichtungsstelle in Niedersachsen eingegangen

Hannover – Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen hat im vergangenen Jahr 685 Anträge von Patienten erhalten. Das waren 2,8 Prozent weniger als im Vorjahr – 2022 waren 705 Anträge eingegangen.
In 453 Fällen konnte das Team der Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr eine Entscheidung treffen: Sie sieht in 302 der in diesem Zeitraum begutachteten Fälle weder Behandlungsfehler noch Mängel bei der Risikoaufklärung.
In 151 Fällen lag nach Auffassung der Schlichtungsstelle ein Behandlungsfehler vor, aber nur in 90 Fällen davon waren haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Arzt beziehungsweise die Ärztin aus rechtlicher Sicht begründet.
Im Klinikbereich betrafen die meisten Vorwürfe operative Therapien. Bei den Praxen standen diagnostische Maßnahmen im Fokus. Die meisten Beschwerden traten der Kammer zufolge im Gebiet der Orthopädie / Unfallchirurgie auf.
„Es ist wichtig, Patientinnen, Patienten und ihren Angehörigen bei Bedarf zu helfen, Komplikationen oder Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung fachlich zu prüfen“, sagte Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen.
Darüber hinaus nehme die Ärztekammer die Schlichtungsverfahren zum Anlass, aufgetretene Vorfälle aufzuarbeiten und Strategien zur Vermeidung solcher Ereignisse gezielt in ärztliche Fortbildungen aufzunehmen, betonte sie.
In Niedersachsen prüft die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Kammer seit 2021 Beschwerden, die Patientinnen und Patienten an sie herantragen. Sie bietet an, Behandlungsfehlervorwürfe außergerichtlich zu begutachten und zu bewerten – sofern alle Beteiligten dem zustimmen.
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