Politik

Werbeverbot für Schwangerschafts­abbrüche: Union bietet Kompromiss an

  • Mittwoch, 23. März 2022
/dpa
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Berlin – Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will das Werbeverbot für Schwangerschafts­­ab­brüche (Paragraf 219a) komplett aus dem Strafgesetzbuch (StGB) streichen. Die Union, die das Vorhaben in der Großen Koalition noch blockiert hatte, setzt nun offenbar auf einen Kompromissvorschlag, um das noch in letzter Minute zu ver­hindern. Das Bundeskabinett hat die Abschaffung aber bereits beschlossen.

Die Vorschläge, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Antrag für den Bundestag vorlegt, gehen nun über die bisherige Linie der Union heraus. Grundsätzlich halten die beiden Schwesterparteien darin am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest.

Allerdings will die Union die Möglichkeiten erweitern, zu informieren. Bisher dürfen Ärzte nur darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen. Weiterführende Aufklärung etwa über den Abbruch selbst oder Methoden sind nicht erlaubt. Die Union schlägt nun vor, das aufzuweichen.

So sollten Ärzten, Kran­kenhäusern und Einrichtungen weitere Informationsmöglichkeiten eingeräumt wer­den, heißt es. Ermöglicht werden soll, dass diese auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbru­ches machen können.

Darüber hinaus schlägt die Union vor, dass die Beratungsstellen verpflichtet werden sollen, Adressen und Informationen zur jeweils angewendeten Methode und auch Informationen zu Praxen zur Verfügung zu stellen, die Abbrüche vornehmen, weiterzugeben.

Die Union will auch sicherstellen, dass Frauen in allen Regionen Deutschlands sowohl Beratungs­stellen als auch Ärzte finden, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Darüber hinaus setzte sich die Union dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel übernommen werden. Das soll sowohl für gesetzlich wie privat Krankenversicherte bis zum 25. Lebensjahr gelten. Ebenso sollen die Sozialleistungs­trä­ger das in bestimmten Fällen übernehmen dürfen. Krankenkassen können dies auch frei­willige als Satzungsleis­tung übernehmen.

Man erkenne zwar an, dass unterschiedlichste Not- und Zwangslagen im Ergebnis dazu führten, dass eine Frau eine Schwangerschaft nicht forsetzen wolle und könne, so die Union. Eine „Banalisierung des Schwan­gerschaftsabbruchs“ halte man aber „für ethisch unvertretbar“, schreibt sie.

may

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