Politik

Schwangerschafts­abbrüche: SPD setzt sich für Abschaffung von Paragraf 219a ein

  • Donnerstag, 24. Juni 2021
/picture alliance, Christian Ohde
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Berlin – Die SPD will das Selbstbestimmungsrecht von Frauen bei der Familienplanung stärken. In einem heute in Berlin veröffentlichten Positionspapier forderte die SPD-Bundestagsfraktion erneut die Abschaff­ung des Strafrechts-Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet sowie einen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Zudem müsse gegen Belästigungen abtreibungswilliger Frauen durch sogenannte Lebensschützer vorgegangen werden.

In dem Papier pocht die Fraktion auf „das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen“. Ein Weg dorthin sei die Abschaffung des Paragrafen 219a, der auch Informationen durch Ärzte über von ihnen an­gebotene Schwangerschaftsabbrüche einschränkt. „Frauen, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen ungestörten Zugang zu Informationen“, betont dazu die SPD.

Notwendig sei zudem ein gesetzliches Verbot sogenannter „Gehsteigbelästigungen“ vor Schwanger­schafts­konfliktberatungsstellen, hieß es weiter. Immer wieder komme es vor Beratungsstellen und Arztpraxen zu so genannten „Mahnwachen“ oder „Gehsteigbelästigungen“ durch Menschen, die sich als Lebensschützer bezeichnen.

„Schwangere Frauen, die sich oftmals in einer emotional sensiblen Lage befinden, werden hierdurch psy­chisch unter Druck gesetzt und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt“, kritisierte die Frak­ti­on. Auch Berater sowie Ärzte könnten hierdurch ihren Beruf nicht ungestört ausüben. Schwangere hätten je­doch das „Recht auf eine störungsfreie, anonyme und sachliche Beratung“.

Wichtig sei außerdem ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Beratungsleistungen zur Familienplanung. Für die reproduktive Selbstbestimmung seien ferner der Zugang zu kostenfreien Verhü­tungsmitteln sowie der Forschungsausbau zu Verhütungsmitteln auch für Männer bedeutend.

afp

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