Werbeversprechen: Gericht bremst Ärzte aus
Koblenz – Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit zwei Entscheidungen vollmundigen Werbeversprechen von Ärzten einen Riegel vorgeschoben. In einem Fall untersagten die Richter einem Mediziner, für seine angebotene Magnetfeldtherapie zu werben (Az. 9 U 1181/15), in einem anderen verboten sie einer Klinik die Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-/Nachher-Bildern (Az. 9 U 1362/15).
Solche im Internet veröffentlichten Vergleichsbilder verstießen gegen das Heilmittelwerbegesetz, hieß es in einem heute veröffentlichten Urteil. Nach der Bestimmung dürften Schönheitsoperationen nicht mit einer vergleichenden Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff beworben werden.
Die Werbung für die Magnetfeldtherapie hielten die Richter für unzulässig, weil eine therapeutische Wirksamkeit der Methode nicht wissenschaftlich belegt sei. Auch der Hinweis auf die fehlende wissenschaftliche Bestätigung ändere daran nichts. In dem Fall hatte ein Arzt im Internet für die Therapie mit dem Hinweis geworben, mit einem individuell abgestimmten pulsierenden Energiefeld, das um eine bestimmte Körperstelle aufgebaut werde, könnten die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen gelindert werden.
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