Vermischtes

Werbeversprechen: Gericht bremst Ärzte aus

  • Mittwoch, 22. Juni 2016

Koblenz – Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit zwei Entscheidungen vollmundigen Werbe­versprechen von Ärzten einen Riegel vorgeschoben. In einem Fall untersagten die Richter einem Mediziner, für seine angebotene Magnetfeldtherapie zu werben (Az. 9 U 1181/15), in einem anderen verboten sie einer Klinik die Werbung für Schönheits­opera­tionen mit Vorher-/Nachher-Bildern (Az. 9 U 1362/15).

Solche im Internet veröffentlichten Vergleichsbilder verstießen gegen das Heilmittel­werbe­gesetz, hieß es in einem heute veröffentlichten Urteil. Nach der Bestimmung dürften Schönheitsoperationen nicht mit einer vergleichenden Darstellung des Körper­zustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff beworben werden.

Die Werbung für die Magnetfeldtherapie hielten die Richter für unzulässig, weil eine therapeutische Wirksamkeit der Methode nicht wissenschaftlich belegt sei. Auch der Hin­weis auf die fehlende wissenschaftliche Bestätigung ändere daran nichts. In dem Fall hatte ein Arzt im Internet für die Therapie mit dem Hinweis geworben, mit einem individu­ell abgestimmten pulsierenden Energiefeld, das um eine bestimmte Körperstelle aufge­baut werde, könnten die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen gelindert werden.

dpa

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