Westaustralien legalisiert Sterbehilfe für Todkranke
Perth – Westaustralien hat als zweiter australischer Bundesstaat die Beihilfe zum Suizid für todkranke Menschen legalisiert. Nach dem Repräsentantenhaus hat heute das Oberhaus in Perth mit 24 zu 11 Stimmen dem Gesetz zugestimmt, wie die zweite Parlamentskammer auf ihrer Website mitteilte. Das entsprechende Gesetz könne jetzt binnen weniger Tage in Kraft treten.
Im Juni war im Bundesstaat Victoria das Gesetz über die Sterbehilfe für Todkranke in Kraft getreten. In Westaustralien und Victoria hatten Kirchen und Anhänger der Lebensschutzbewegung bis zuletzt die Legalisierung der Suizidbeihilfe zu verhindern versucht.
Nach dem neuen Recht in Westaustralien können sich todkranke Menschen mit einer Lebenserwartung von höchstens sechs Monaten für die Sterbehilfe entscheiden. Patienten mit neurodegenerativen Erkrankungen können schon bei einer maximalen Lebenserwartung von zwölf Monaten die Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen. Wer sich dafür entscheidet, muss seinen Willen einmal mündlich und zweimal schriftlich bekunden.
Die Anträge müssen von zwei unabhängigen Ärzten begutachtet und genehmigt werden. Im Unterschied zu Victoria müssen sich die Todkranken in Westaustralien die tödlichen Medikamente nicht selbst verabreichen, sondern können die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen.
In den vergangenen Jahrzehnten waren in Parlamenten der australischen Bundesstaaten sowie im nationalen Parlament mehr als 40 Initiativen zur Legalisierung von Formen der Sterbehilfe gescheitert. Nach den Entscheidungen in Victoria und Westaustralien steht die Legalisierung der Hilfe zum Suizid auf der Tagesordnung des Parlaments von Südaustralien.
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