Politik

Bundes­verfassungsgericht verkündet Urteil zu Sterbehilfe Ende Februar

  • Mittwoch, 8. Januar 2020
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Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar sein Urteil zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe verkünden. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Geklagt hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine. (Az: 2 BvR 2347/15 und weitere).

Ihre Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den vor vier Jahren eingeführten Strafrechtsparagrafen 217, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellt. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. „Geschäftsmäßig“ bedeutet dabei nicht „mit Gewinnerzielungsabsicht“ sondern „regelmäßig“ oder „wiederholt“.

Angehörige und „Nahestehende“ sind von dem Verbot ausgenommen. Der Bundestag wollte so verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten. Der Begriff „geschäftsmäßig“ umfasst aber nicht nur kommerzielle Leistungen, sondern auch die wiederholte unentgeltliche Unterstützung. Manche Palliativmediziner befürchten deshalb, sich strafbar zu machen oder zumindest in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen.

Bei seiner zweitägigen Verhandlung im April diskutierten die Karlsruher Richter umfassend, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Suizidbeihilfe in Deutschland zulässig sein muss. Die Kläger halten die derzeitige Regelung für zu weitgehend. Befürworter verweisen dagegen auf die verbesserten Möglichkeiten der Palliativmedizin.

afp/dpa

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