Westfalen-Lippe: Mehr Mittel für ambulante Versorgung
Dortmund – Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich auf einen neuen Honorarvertrag für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Dieser sieht für das laufende Jahr und das Folgejahr eine Erhöhung der ambulanten Finanzmittel in Höhe von 165,8 Millionen Euro für vertragsärztliche- und psychotherapeutische Leistungen in Westfalen-Lippe vor.
„Mit dem Abschluss honorieren wir die engagierte Arbeit der Haus- und Fachärzte im Interesse einer guten Patientenversorgung“, sagte Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest. Wichtig sei, dass ein Teil des Honorars für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich eingesetzt wird.
Der KVWL zufolge war eine entscheidende Voraussetzung für die Einigung, dass die im Bundesvergleich nach wie vor geringere Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Westfalen-Lippe angehoben wurde. „Hierfür haben wir jahrelang gekämpft“, betonte Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL.
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