Wie der G-BA neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erproben will
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sogenannte Erprobungsstudien konzipiert, mit denen vier neue Untersuchungs- beziehungsweise Behandlungsmethoden bewertet werden könnten. Jetzt wendet sich der G-BA an die Fachöffentlichkeit, hierzu erste Einschätzungen abzugeben.
Folgende Verfahren sollen die Studien erproben: Die nichtinvasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 21 mittels molekulargenetischen Tests, die hyperbare Sauerstofftherapie bei Hörsturz, die Messung von fraktioniert ausgeatmetem Stickstoffmonoxid zur Feststellung einer eosinophilen Atemwegsentzündung und die Messung von fraktioniert ausgeatmetem Stickstoffmonoxid zur Steuerung der Asthma-Behandlung in der Schwangerschaft.
Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbände von Ärztegesellschaften, Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Hersteller von Medizinprodukten und -geräten und deren Spitzenorganisationen sollen sich laut dem G-BA jetzt unter anderem zu den jeweiligen Vergleichsinterventionen, Endpunkten und dem Design der Erprobungsstudien äußern.
Der G-BA bittet, diese Stellungnahmen bis zum 28. August einzureichen und mit entsprechender Literatur zu begründen. „Eine breite Beteiligung der Fachöffentlichkeit befördert die sachgerechte Entwicklung der Erprobungsstudien und erhöht deren Akzeptanz bei Patienten, Leistungserbringern und kostentragenden Unternehmen“ sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, heute in Berlin.
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