Wie es mit dem E-Rezept weitergehen soll

Berlin – Kurz vor Weihnachten hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Einführung des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) verschoben und die Testphase verlängert. Jetzt haben die Gesellschafter der Gematik das weitere Vorgehen festgelegt. Dazu haben sie für die im ersten Quartal weiterlaufende Testphase Qualitätskriterien definiert.
So sollen mindestens 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet werden. Im Weiteren haben die Krankenkassen eine enge Zusammenarbeit mit Apotheken zugesichert, damit Formfehler bei der Abrechnung nicht zu wirtschaftlichen Schäden bei den Apotheken führen.
Die Gematik-Gesellschafter beschlossen zudem, dass alle Beteiligten ab sofort regelmäßig aktuelle Daten zu Lage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft liefern werden. Die Nutzererfahrungen mit dem E-Rezept sollen eng evaluiert werden.
In seinem Schreiben hatte das BMG alle Beteiligten aufgefordert, die Einführung des E-Rezeptes zu unterstützen. Sobald die vereinbarten Kriterien erfüllt seien, solle die Umstellung auf das E-Rezept nach einem „noch festzulegenden Rollout-Verfahren“ erfolgen.
Spitzenorganisationen der Ärzteschaft hatte die Verlängerung der Testphase Ende vergangenen Jahres ausdrücklich begrüßt. „Es ist gut, dass das BMG die Warnungen der Leistungserbringerorganisationen in der Gematik ernst nimmt und vor dem bundesweiten Rollout des E-Rezepts zunächst die Testphase fortsetzen und ausweiten will“, sagte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Er betonte, die Ärzteschaft unterstütze die Einführung des E-Rezepts ausdrücklich und werde sich konstruktiv in die weiteren Tests einbringen.
Zustimmung für weitere Tests kam auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV habe gemeinsam mit anderen Leistungserbringerorganisationen früh davor gewarnt, dass ein bundesweiter Rollout nicht funktionieren werde und zugleich auf eine Übergangslösung gedrängt, sagte dessen Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen.
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