Wieder Einladungen zum Mammografiescreening

Berlin – Für das Mammografiescreening werden ab dem 4. Mai wieder Einladungen verschickt. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgesetzte Frist für die Aussetzung des Einladungswesens werde nicht verlängert, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Damit könnten die Screeningeinheiten wieder ihren regulären Betrieb aufnehmen und Mammografieaufnahmen unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln erstellen. Auch ausgefallene Früherkennungsuntersuchungen könnten dann nachgeholt werden.
Ob die eingeladenen Frauen in der jeweiligen Region untersucht werden können, hängt der KBV zufolge aber auch von den lokalen Entscheidungen beispielsweise der örtlichen Gesundheitsämter ab.
Der G-BA hatte aufgrund der Ausnahmesituation wegen der Coronakrise am 25. März beschlossen, das Einladungswesen zum Mammografhiescreening befristet bis zum 30. April auszusetzen.
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