Ärzteschaft

Wieder Einladungen zum Mammografie­screening

  • Mittwoch, 29. April 2020
Ärztin, die einer Patientin hilft, eine Mammographie zu machen. / AntonioDiaz, AdobeStock.com
/ AntonioDiaz, AdobeStock.com

Berlin – Für das Mammografiescreening werden ab dem 4. Mai wieder Einladungen ver­schickt. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgesetzte Frist für die Aus­set­zung des Einladungswesens werde nicht verlängert, teilte die Kassenärztliche Bundes­ver­einigung (KBV) mit.

Damit könnten die Screeningeinheiten wieder ihren regulären Betrieb aufnehmen und Mam­mografieaufnahmen unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln erstellen. Auch aus­gefallene Früherkennungsuntersuchungen könnten dann nachgeholt werden.

Ob die eingeladenen Frauen in der jeweiligen Region untersucht werden können, hängt der KBV zufolge aber auch von den lokalen Entscheidungen beispielsweise der örtlichen Ge­sundheitsämter ab.

Der G-BA hatte aufgrund der Ausnahmesituation wegen der Coronakrise am 25. März be­schlossen, das Einladungswesen zum Mammografhiescreening befristet bis zum 30. April auszusetzen.

may/EB

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