Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer überarbeitet Hirntodrichtlinie

Berlin – Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat am vergangenen Wochenende die Fünfte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) beraten und konsentiert. Nach Beschlussfassung durch den Vorstand der Bundesärztekammer und gemäß Transplantationsgesetz erforderlicher Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium könnte diese zeitnah veröffentlicht werden.
Die Richtlinie zur Feststellung des IHA werde aus guten Gründen nicht wie die anderen Richtlinien gemäß Paragraf 16 des Transplantationsgesetzes von der Ständigen Kommission Organtransplantation erarbeitet, sondern vom Wissenschaftlichen Beirat, betonte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
Denn zum einen stelle die Diagnostik des IHA ein für die Intensivmedizin unverzichtbares Instrument der Prognoseeinschätzung für weitere Therapieentscheidungen dar, unabhängig von der Frage einer Organ- oder Gewebespende.
Zum anderen solle durch diese differenzierte Aufgabenteilung jeglicher Anschein eines potenziellen Interessenkonfliktes zwischen Todesfeststellung einerseits und Transplantationsmedizin andererseits vermieden werden.
Zum Hintergrund: Die Feststellung und die Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls unterliegen in Deutschland einheitlichen Kriterien. Seit 1982 sind die Einzelheiten der Diagnostik und der Dokumentation sowie die Qualifikationsanforderungen an die Untersucher durch die Bundesärztekammer auf Empfehlung ihres Wissenschaftlichen Beirats standardisiert.
Die Richtlinie wurde durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer in mittlerweile vier Fortschreibungen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Erfahrung und Entwicklung dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft angepasst, zuletzt im Jahr 2015. Nun steht die Fünfte Fortschreibung an.
Auch generell ist das Prozedere ist nicht neu: Seit mittlerweile mehr als 70 Jahren berät das im Jahr 1951 als „Wissenschaftlicher Beirat des Präsidiums des Deutschen Ärztetags“ gegründete interdisziplinäre Gremium mit großer fachlicher Expertise die Bundesärztekammer zu medizinisch-wissenschaftlichen und Forschungsfragen, die ihm vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden.
Zudem erarbeitet der Wissenschaftlich Beirat in fachlich speziell zusammengesetzten Arbeitskreisen die Richtlinien, mit denen die Bundesärztekammer ihre bundesgesetzlich übertragene Aufgabe zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft für die Hämotherapie, die Gewebemedizin und die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfüllt.
Darüber hinaus widmete sich das Gremium in den vergangenen Jahren vielen weiteren aktuellen Themen, wie beispielsweise der Genomeditierung, der Präzisionsmedizin sowie der „Wissenschaftlichkeit als konstitutionelles Element des Arztberufes“.
„Der Wissenschaftliche Beirat ist ein Ort der wissenschaftlichen und auch gesundheitspolitischen Diskussionen sowie des konstruktiven interdisziplinären Austauschs,“ betonte der Präsident der Bundesärztekammer zur Eröffnung der Jubiläumsveranstaltung zum 70-jährigen Bestehen des Beirats am 10. Juni im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem.
Der Erfolg des Wissenschaftlichen Beirats sei insbesondere auch in der Persönlichkeit seiner Mitglieder sowie in dem ausgezeichnet vernetzten Kreis dieser ehrenamtlich tätigen Fachexpertinnen und Fachexperten begründet, sagte Reinhardt.
Dabei würdigte er insbesondere Peter C. Scriba, der während seiner mittlerweile mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Beiratsvorsitzender den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesundheitspolitik forciert habe. Als „beharrlicher wie charmanter Mittler zwischen diesen Bereichen“ habe er sich dafür eingesetzt, den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft im Interesse der Versorgungsqualität umzusetzen und entsprechende politische Rahmenbedingungen zu schaffen, so Reinhardt.
Ehrenamtlichkeit, Interdisziplinarität, Exzellenz der eigenen wissenschaftlichen Leistung, Repräsentant für und Anerkennung im eigenen Gebiet sowie Kooperationsfähigkeit und -willigkeit seien entscheidende Kriterien für die Mitwirkung im Beirat, betonte Scriba.
Sein persönliches Hauptanliegen sei es, Kooperation, Verständnis und wechselseitige Anerkennung zwischen Wissenschaft und Praxis als kooperativen Austausch von Ergebnissen zu fördern, sagte er. Nur so lasse sich die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland subjektiv und objektiv verbessern.
Die Vielschichtigkeit der Aufgaben und Themen des Wissenschaftlichen Beirats spiegelt sich auch in seinen aktuellen Beratungsthemen wider: So beriet die Plenarversammlung am 11. Juni neben dem Entwurf der Fünften Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) gemäß Paragraf 16 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes auch Stellungnahmen zur Erhebung von Fehlbildungen bei Neugeborenen sowie zur „Versorgung in dünn besiedelten Regionen“.
Auch beim letzteren Thema biete die Ärzteschaft der Politik gerne ihre fachliche Unterstützung an, sagte Reinhardt. „Es wäre außerordentlich zu begrüßen, wenn Bund und Länder das Engagement der Ärzteschaft für ein regionales Versorgungsmonitoring unterstützen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer bei der Jubiläumsveranstaltung. Entscheidend für den dauerhaften Erfolg regionaler Konzepte sei neben einer gesicherten Finanzierung insbesondere das sektorenverbindende Engagement der Ärztekammern.
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