Zahl der Masernfälle in Bayern deutlich gesunken

München – Die Zahl der Masernfälle im Freistaat ist im bisherigen Jahresverlauf deutlich gesunken. „Seit Jahresbeginn sind in Bayern nur sechs Menschen an Masern erkrankt“, erläuterte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).
„Das ist ein erfreulich niedriger Infektionsstand. Im selben Zeitraum im Vorjahr wurden im Freistaat 40 Infektionen registriert.“ Die Zahlen beziehen sich auf den Stand am 10. August.
Damit setzt sich der positive Trend in Bayern fort. Im Jahr 2025 hatte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 43 Maserninfektionen registriert. 2024 waren es noch 69 gewesen. „Diese guten Zahlen sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis unserer konsequenten Impfaufklärung“, betonte Gerlach.
„Während es in Bayern und in ganz Deutschland aktuell erfreulich wenig Masernfälle gibt, ist die Krankheit in anderen Weltregionen leider wieder auf dem Vormarsch, besonders in den USA“, so Gerlach. Dort seien bis Ende Juli mehr als 2.300 Fälle offiziell bestätigt worden – der höchste Stand seit mehr als 30 Jahren.
Im Freistaat entwickeln sich die Impfquoten positiv. Den Abrechnungsdaten der Krankenkassen zufolge liegen sie bei Kindern im Alter von zwei Jahren bei rund 93 Prozent für die erste Masernimpfung und bei etwa 78 Prozent für die zweite.
„Gerade die Quote für die zweite Impfung ist jedoch noch zu gering“, kritisierte Gerlach. Sie appellierte an die Eltern, ihren Kindern rechtzeitig den vollen Impfschutz zu geben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Masernimpfung im Alter von elf Monaten, die zweite im Alter von 15 Monaten.
Erfreulich ist nach Ansicht von Gerlach, dass der Impfschutz bei fast allen Kindern bis zur Schuleingangsuntersuchung vervollständigt ist. „Im Jahrgang 2024/25 hatten 99,6 Prozent der dort untersuchten Kinder die erste Impfung und 97,2 Prozent auch die zweite Impfung. Auch hier steigen die Werte seit 2018 kontinuierlich.“
In Bayern besteht für Kinder ab einem Jahr, die in einer Gemeinschaftseinrichtung wie einer Kindertagesstätte oder Schule betreut werden, seit 2020 die Pflicht, einen Impfschutz nachzuweisen, sofern es keinen medizinischen Grund für eine Ausnahme gibt. Dasselbe gilt für ab 1971 geborene Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: