Vermischtes

Zahl von Kindeswohl­gefährdungen erreicht neuen Höchststand

  • Freitag, 6. September 2024
kieferpix, stock.adobe.com
kieferpix, stock.adobe.com

Wiesbaden – Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Im vergangenen Jahr stiegen die registrierten Fälle einer Gefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körper­liche oder sexuelle Gewalt im Vergleich zum Vorjahr um mindestens zwei Prozent beziehungsweise 1.400 Fälle auf insgesamt 63.700 Fälle, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden heute mitteilte.

Allerdings fehlen Daten aus zahlreichen Jugendämtern. Schätzungen gehen von einem tatsächlichem Anstieg um bis zu acht Prozent beziehungsweise 5.000 Fälle auf insgesamt 67.300 Fälle aus. Die betroffenen Kinder waren im Schnitt acht Jahre alt. In knapp drei Vierteln der Fälle ging die Gefährdung hauptsächlich von der eigenen Mutter oder dem eigenen Vater aus.

Der langfristige Anstieg der Zahl der erfassten Kindes­wohl­gefährdungen setzte sich damit weiter fort. Gründe dafür können der Statistikbehörde zufolge neben einer tatsächlichen Zunahme der Gefährdungsfälle auch eine höhere Sensibilität und Anzeigebereitschaft der Öffentlichkeit und Behörden beim Kinderschutz sein.

Die meisten betroffenen Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Elternteilen (39 Prozent) oder beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) auf. 13 Prozent der Kinder lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und zehn Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder in einer anderen Konstellation.

Insgesamt gingen die Jugendämter im vergangenen Jahr rund 211.700 Hinweisen zu einer möglichen Kindes­wohl­­gefährdung nach. Auch hier liegt die tatsächliche Zahl wegen der noch fehlenden Daten höher. In fast jedem dritten Fall (30 Prozent) bestätigte sich der Hinweis.

Die meisten Meldungen an die Jugendämter kamen von Polizei und Justiz (31 Prozent). Etwas seltener gab es Hinweise von Verwandten, Bekannten, aus der Nachbarschaft oder anonym (22 Prozent).

Es folgen Hinweise aus der Kinder- und Jugend- oder Erziehungshilfe (13 Prozent) und Meldungen aus den Schulen an die Jugendämter (zwölf Prozent). Etwa ein weiteres Zehntel der Hinweise stammten aus den Familien selbst, also von den betroffenen Minderjährigen (zwei Prozent) oder ihren Eltern (sieben Prozent).

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung