Zeichen einer Meningkokokken-Infektion bei Kleinkindern zum Teil undeutlich
Kiel – Anlässlich eines Verdachtsfalls auf eine schwere Meningokokken-Erkrankung im Kreis Segeberg hat das Landesgesundheitsministerium in Kiel zu besonderer Aufmerksamkeit aufgerufen. Wie das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg mitteilte, wurde am 17. Februar dem Gesundheitsamt der Verdacht auf eine schwere Meningokokken-Erkrankung bei einem zweijährigen Jungen gemeldet. Das Kind starb am Folgetag im Krankenhaus.
„Bei Säuglingen und Kleinkindern können die Beschwerden einer Meningokokken-Erkrankung weniger deutlich sein. Neben Fieber, Erbrechen, Krämpfen, Reizbarkeit oder Schläfrigkeit kann sich eine vorgewölbte oder harte Fontanelle zeigen“, verweist das Gesundheitsministerium auf Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Nackensteifigkeit könne fehlen.
Bei Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion müssen Erkrankte sofort ins Krankenhaus. Bis 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie werden Erkrankte isoliert, um andere vor einer Übertragung zu schützen. Für Meningokokken-Infektionen gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder und Erwachsene dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten nicht besuchen, sobald der Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung besteht. Das gilt auch für Kontaktpersonen der Erkrankten. Nach der Genesung können Betroffene die Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig.
In Deutschland sind die Meningokokken-Typen B und C am häufigsten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung für alle Kinder im zweiten Lebensjahr gegen den Typ C sowie eine Nachholimpfung aller Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Ebenfalls impfen lassen sollten sich Menschen mit Störungen des Abwehrsystems, Laborpersonal, Reisenden in Länder mit vielen Meningokokken-Erkrankungen, Schülern und Studenten vor Auslandsaufenthalten in Länder mit einer Impfempfehlung und bisher ungeimpfte Kontaktpersonen von Erkrankten. Außerdem gilt eine Impfempfehlung, wenn sich Ausbrüche der Erkrankung regional häufen.
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