Vermischtes

Zeichen einer Mening­kokokken-Infektion bei Kleinkindern zum Teil undeutlich

  • Montag, 23. Februar 2015

Kiel – Anlässlich eines Verdachtsfalls auf eine schwere Meningokokken-Erkrankung im Kreis Segeberg hat das Landesgesundheitsministerium in Kiel zu besonderer Aufmerk­samkeit aufgerufen. Wie das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg mitteilte, wurde am 17. Februar dem Gesundheitsamt der Verdacht auf eine schwere Meningokokken-Erkrankung bei einem zweijährigen Jungen gemeldet. Das Kind starb am Folgetag im Krankenhaus.

„Bei Säuglingen und Kleinkindern können die Beschwerden einer Meningokokken-Erkrankung weniger deutlich sein. Neben Fieber, Erbrechen, Krämpfen, Reizbarkeit oder Schläfrigkeit kann sich eine vorgewölbte oder harte Fontanelle zeigen“, verweist das Gesundheitsministerium auf Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Nackensteifigkeit könne fehlen.

Bei Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion müssen Erkrankte sofort ins Kranken­haus. Bis 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie werden Erkrankte isoliert, um andere vor einer Übertragung zu schützen. Für Meningokokken-Infektionen gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder und Erwachsene dürfen Gemein­schaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten nicht besuchen, sobald der Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung besteht. Das gilt auch für Kontakt­personen der Erkrankten. Nach der Genesung können Betroffene die Gemeinschafts­einrichtungen wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig.

In Deutschland sind die Meningokokken-Typen B und C am häufigsten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung für alle Kinder im zweiten Lebensjahr gegen den Typ C sowie eine Nachholimpfung aller Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Ebenfalls impfen lassen sollten sich Menschen mit Störungen des Abwehrsystems, Laborpersonal, Reisenden in Länder mit vielen Meningokokken-Erkrankungen, Schülern und Studenten vor Auslandsaufenthalten in Länder mit einer Impfempfehlung und bisher ungeimpfte Kontaktpersonen von Erkrankten. Außerdem gilt eine Impfempfehlung, wenn sich Ausbrüche der Erkrankung regional häufen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung