Zentren für Intensivmedizin sollen interprofessionell arbeiten

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weist bei den Krankenhäusern einen neuen Zentrumstyp aus: die Zentren für Intensivmedizin.
„Bisher deckt der intensivmedizinische Anteil in anderen Zentren in der Regel nur die Expertise des jeweiligen Fachgebiets ab und bleibt damit leider begrenzt“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Der neue Zentrumstyp für Intensivmedizin sei hingegen durch einen interprofessionellen Versorgungsansatz breiter aufgestellt.
Zentren für Intensivmedizin können nach Angaben des G-BA besondere Aufgaben übernehmen und dafür von den Krankenkassen eine Vergütung zusätzlich zu den Fallpauschalen erhalten.
Zu den besonderen Aufgaben gehört die Beratung anderer Krankenhäuser via telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten, die Mentorenfunktion für andere Krankenhäuser mit eigener Intensivmedizin durch regelmäßige Qualitätszirkel sowie Fort- und Weiterbildungsangebote für Krankenhäuser.
Damit Krankenhäuser als Zentren für Intensivmedizin gelten können, müssen sie besondere Voraussetzungen erfüllen.
Das umfasst beispielsweise eine 24-stündige Aufnahmebereitschaft für Akutfälle, Personal mit intensivmedizinischem und -pflegerischem Wissen, das Vorhalten von bestimmten Strukturen wie High-Care-Betten, die Verfügbarkeit von bestimmten bildgebenden Verfahren, palliativmedizinische Kompetenzen und psychologische Betreuungsmöglichkeiten.
Von den Zentren wird zudem erwartet, dass telemedizinische Visiten täglich durchführbar sind. Außerdem sollen diese Zentren über besondere Maßnahmen zur Qualitätssicherung verfügen. Krankenhäuser, die als Zentren besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür seit 2020 finanzielle Zuschläge erhalten.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die die Initiative angestooßen hatte, zeigte sich heute zufrieden. Man sehe darin „ein wichtiges Signal, um besondere intensivmedizinische Kompetenz und Koordinationsaufgaben durch eine finanzielle Förderung auch regionalen Krankenhäusern in der Fläche zur Verfügung zu stellen und so die Versorgung für die Patientinnen und Patienten so umfassend zu verbessern“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß.
Krankenhäuser, die zukünftig als Intensivmedizinische Zentren ausgewiesen seien und eine besondere Rolle in der Patientenversorgung erfüllten, können dann auch finanzielle Zuschläge erhalten. Die Zentren würden gerade durch ihre Beratungsleistungen für andere Krankenhäuser eine stark koordinierende Funktion übernehmen und mit ihrer Kompetenz die intensivmedizinische Versorgung auch in der Breite unterstützen und verbessern.
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) geht davon aus, dass der Beschluss einen großen positiven Einfluss auf die bundesweite und flächendeckende Behandlung kritisch kranker Patienten haben wird.
„Intensivmedizinische Zentren werden mit der Erfüllung der gesetzten Qualitätsanforderungen und der Ausübung der ihnen zugesprochenen besonderen Aufgaben elementar zur Sicherstellung und Qualitätssteigerung intensivmedizinischer Patientenversorgung beitragen“, sagte der Intensivmediziner und designierte DGAI-Präsident Gernot Marx.
Die Entscheidung des G-BA nennt der Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum Aachen folglich „historisch.“
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