Zugelassene Gesundheits-Apps entfalten noch nicht ihre Wirkung

Berlin – Weniger als ein Prozent der Patienten, die entsprechend ihrer Indikation Anspruch auf die Nutzung einer zugelassenen Gesundheits-App hätten, haben bislang eine Verordnung für eine solche Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) erhalten. Das geht aus einer Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor.
Demnach sind die 20 zuerst zugelassenen DiGA insgesamt 50.112 Mal verordnet oder zur Anwendung genehmigt worden. Dass bedeutet: Bei einem Verordnungspotenzial von 33,66 Millionen Patienten haben 0,15 Prozent der Betroffenen mit einer möglichen Indikation eine DiGA-Verordnung erhalten.
Laut Zi steigt die Wahrscheinlichkeit einer Verordnung mit der Anzahl der verfügbaren DiGA je Indikationsbereich. Es werde deutlich, dass das neue Versorgungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits vielen Patienten mit Diagnosen aus dem Bereich der psychischen Störungen und Verhaltensstörungen in Deutschland zur Verfügung stehe. Daneben gebe es bereits Angebote für Patienten mit Ernährungs- und Stoffwechselstörungen sowie häufigen Krankheiten des Muskel-Skelettsystems.
„Die ärztliche und psychotherapeutische Verordnung von DiGA ist zentral, um sicher zu stellen, dass die Anwendungsvoraussetzungen einer DiGA gegeben sind und ihr Einsatz sinnvoll und sicher ist“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht ein Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA. Darin sind DiGA gelistet, die das BfArM wissenschaftlich geprüft hat.
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