Zukunft des Nationalen Registers für angeborene Herzfehler ungewiss

Berlin – Das Nationale Register für angeborene Herzfehler (NRAHF) steht ohne eine Anschlussfinanzierung vor dem Aus. Dies wurde kürzlich öffentlich bekannt. Lösungen zum Erhalt des Registers sind offenbar am Daten- und Patientenschutz gescheitert. Die Sorgen der Fachgesellschaften, Forschenden und Betroffenen sind groß.
„Deutschland läuft Gefahr, eine über Jahrzehnte aufgebaute Schlüsselressource für die Forschung zu verlieren – mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten“, mahnte Anselm Uebing, Vorstandsvorsitzender des NRAHF und Direktor der Klinik für angeborene Herzfehler und Kinderkardiologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein am Campus Kiel.
„Es droht der Verlust einer der weltweit größten Forschungsbasen für die multizentrische Forschung zu angeborenen Herzfehlern. Wichtigen Erkenntnissen für Fortschritte in Prävention und Versorgung wird die Grundlage entzogen“, sagte Uebing dem Deutschen Ärzteblatt.
Nachdem das Herzregister, das jährlich rund eine Million Euro kostet, über 20 Jahre maßgeblich vom Forschungsministerium gefördert worden war und ein Anschlussmodell für eine dauerhafte Weiterfinanzierung in Aussicht stand, kam der Förderstopp für die Beteiligten überraschend: „Die Nachricht erreichte uns völlig unerwartet zum Jahresende 2024“, so Uebing.
Das ehemalige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte die finanzielle Förderung für die Datenbank zur Erforschung angeborener Herzfehler zum Ende des vergangenen Jahres eingestellt. Dass die Projektförderung auslaufen würde, war den Beteiligten bekannt. Angenommen wurde aber, dass die Anbindung an eine Forschungseinrichtung funktionieren würde.
Auf Nachfrage teilte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) dem Deutschen Ärzteblatt mit, dass die Fördermittel ab 2019 auch für die Modernisierung der Daten- und Probenverwaltung des Nationalen Registers verwendet werden sollten. Mit den Geldern habe das Register zudem auf die Anbindung an eine institutionell geförderte Forschungseinrichtung oder Struktur vorbereitet werden sollen.
„Zuletzt hatte das damalige BMBF für das Nationale Register für angeborene Herzfehler eine dreijährige Übergangsfinanzierung in Höhe von 1,5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2024 zur Verfügung gestellt“, hieß es dazu von einer Sprecherin des BMFTR.
„Die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis des damaligen BMBF nicht in dem Maße vorangetrieben, als dass interessierte Forschungseinrichtungen das Nationale Register hätten aufnehmen und dauerhaft fortführen können“, so das BMFTR. Entsprechende Gespräche zum Jahresende 2024 sind der BMFTR-Sprecherin zufolge nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht worden.
„Die Gespräche sind daran gescheitert, dass den Vorstellungen der beteiligten Forschungseinrichtung aus datenschutz- und patientenschutzrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden konnte“, betonte Uebing auf Nachfrage.
Während der dreijährigen Übergangszeit hätten intensive Gespräche zwischen dem Nationalen Register, der institutionell geförderten Forschungsinstitution und dem BMBF stattgefunden, erklärte Ulrike Bauer, Internistin und ehemalige Wissenschaftliche Geschäftsführerin des NRAHF, die den Prozess begleitet hatte.
Alle Seiten hätten die Angliederung keineswegs auf die leichte Schulter genommen. Die Zeit sei genutzt worden, um mit der Forschungsinstitution ernsthafte Lösungsvorschläge für eine gelingende Anbindung und entsprechende Vereinbarungen zu erarbeiten, so Bauer. Dazu habe es auch entsprechende Vorgaben vom BMBF gegeben.
Daten- und Patientenschutz als Hindernis
Problematisch sei bei der Anbindung von Beginn an jedoch der Daten- und Patientenschutz gewesen, erklärte die Internistin. Da das NRAHF ein freiwilliges Register sei, bei dem die Patienten beziehungsweise Erziehungsberechtigten einen Vertrag mit dem NRAHF unterzeichnen und der Verwendung der Daten erst ausdrücklich zustimmen müssten, hätten die Daten nicht ohne Weiteres in die Hände der Forschungsinstitution übergehen dürfen, erklärte Bauer.
Es handele sich um sehr sensible Daten, die intern von einer Treuhandstelle verwaltet und bei Forschungsanfragen auch nur anonymisiert herausgegeben würden. Die rund 60.000 Betroffenen hätten dafür einzeln angeschrieben und um eine Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten gebeten werden müssen. „Das hätte wahrscheinlich auch von Seiten der Patienten nicht funktioniert“, vermutete sie.
In den drei Jahren seien Rechtsgutachten erstellt und Modelle von Juristen empfohlen worden, die die beteiligte Forschungsinstitution, die weder vom BMFTR noch vom NRAHF namentlich genannt wurde, jedoch abgelehnt habe. „Es gab Lösungsvorschläge, die datenschutzkonform gewesen wären, aber sie wurden von der Einrichtung als nicht umsetzbar bewertet“, sagte Bauer. Auch das BMBF habe den Vorschlag abgelehnt, da Gesetze hätten geändert werden müssen.
Kurz sei im Gespräch gewesen, mit einer anderen Forschungsinstitution zusammenzuarbeiten. Dies sei jedoch nicht fortgeführt worden, da viele Institutionen nicht die finanziellen Kapazitäten für die Aufnahme einer externen Organisation gehabt hätten, so Bauer. „Zielführend wäre es, wenn den Institutionen für solche Fälle zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden würden“.
Den Vorwurf des Forschungsministeriums, die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen des Registers seien nicht vorangetrieben worden, will Bauer nicht unkommentiert stehen lassen.
„Bereits im Zwischenbericht vor einem Jahr und im Abschlussbericht in diesem Jahr wurde von Seiten des Registers ausführlich dargelegt, warum einzelne Schritte zur Modernisierung nicht umsetzbar waren und was in den drei Jahren in Kooperation mit der Forschungsinstitution diskutiert wurde“, sagte sie.
„Problematisch war, dass wir von der Ablehnung nach einer langen Zeit der Verhandlungen erst gegen Ende des Jahres erfahren haben. Wir waren davon ausgegangen, dass die Anbindung an die Institution mit der entsprechenden juristischen Lösung schon erfolgen würde“, so Bauer.
Angaben des Kaufmännischen Geschäftsführers des NRAHF, Justus-Fabian Steffens, zufolge konnte der Betrieb des Registers in diesem Jahr durch eine Übergangsfinanzierung privater Förderer vorübergehend sichergestellt werden. Wie es anschließend weitergehen soll, bleibt jedoch fraglich.
Davon, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das NRAHF fördert, ist nicht auszugehen. „Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist es dem BMG nicht ohne weiteres möglich, die Finanzierung dieses Registers dauerhaft zu übernehmen“, sagte eine BMG-Sprecherin dem Deutschen Ärzteblatt. „Darüber hinaus kann angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes eine Weiterförderung des NRAHF durch das BMG nicht in Aussicht gestellt werden“.
Einen neuen Förderantrag hat das NRAHF Bauer zufolge beim BMG dennoch eingereicht.
Ärzteschaft und Patientenorganisationen sorgen sich
In einer Petition fordern die im Aktionsbündnis Angeborene Herzfehler (ABAHF) zusammengeschlossenen Patientenorganisationen die Bundesregierung und den Bundestag nun mit Nachdruck dazu auf, die dauerhafte Finanzierung des Registers sicherzustellen. Mitunterzeichner sind auch viele Fachgesellschaften.
Das Herzregister habe zahlreiche Forschungsprojekte zu angeborenen Herzfehlern erst möglich gemacht, sagte Kai Rüenbrink, Sprecher des ABAHF und Leiter der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung, dem Deutschen Ärzteblatt.
„Da die Fallzahlen zu einzelnen angeborenen Herzfehlern oft gering sind, ist zentrumsintern ohne das Register kaum eine adäquate Forschungsarbeit leistbar. Forschende müssen deshalb weiterhin die Möglichkeit haben, auf die Datensätze und Bioproben zuzugreifen, um multizentrische Studien durchführen zu können – ohne die Sorge, dass es das Register im Folgejahr nicht mehr gibt“, so Rüenbrink.
Constanze Pfitzer, künftige wissenschaftliche Leiterin des NRAHF und Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin an der Klinik für Angeborene Herzfehler und Kinderkardiologie des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC) in Berlin, betonte: „Die Vielfalt angeborener Herzfehler ist groß. Wir sprechen von über 200 verschiedenen Fehlbildungen, die für sich allein selten sind. Das Register ist daher unverzichtbar für die Forschung zu vielen drängenden Fragen“.
Die Erkenntnisse der Forschung mit dem Freiwilligenregister tragen schon jetzt zu einer verbesserten Früherkennung und Behandlung bei, heißt es in einer Mitteilung des ABAHF und der Fachgesellschaften. Auf Basis des Registers werde schwerpunktmäßig – und international – zu Ursachen und Folgeerkrankungen geforscht.
„Patienten mit angeborenen Herzfehlern werden heute erfreulicherweise immer älter, dadurch tun sich neue Forschungsbereiche auf“, sagte Rüenbrink. Zum angeborenen Herzfehler kämen im langfristigen Verlauf oft weitere Herz-Kreislauf-Erkrankungen hinzu. Hier sei in der Forschung noch „viel Luft nach oben“ und der Bestand des Registers unerlässlich.
„Für uns ist es alarmierend, dass die Förderung des Nationalen Registers für angeborene Herzfehler eingestellt wurde“, betonte auch Kathrin Borsutzky, Geschäftsführerin des Herzkind e.V., einer Patientenorganisation des ABAHF. „Das Register ist eine unverzichtbare Grundlage für die Forschung, medizinische Versorgung und langfristige Lebensqualität von Menschen mit angeborenem Herzfehler. Ohne die kontinuierliche Erfassung und Auswertung dieser Daten geht wertvolles und lebensrettendes Wissen verloren“.
„Allen Verantwortlichen muss klar sein: Ohne Langzeitforschung stehen die langfristigen Überlebenschancen von heute mehr als einer halben Million Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen auf dem Spiel“, mahnte der Sprecher des ABAHF.
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