Zusätzliche Fördermittel für sächsische Ärzte in Weiterbildung

Dresden – Das Förderprogramm für Ärzte in Weiterbildung in den grundversorgenden Fachgebieten stößt in Sachsen auf große Resonanz. Es gingen weit mehr Anträge ein als Fördermittel zur Verfügung stehen. Deshalb wollen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen und die Krankenkassen über den Strukturfonds weitere Gelder bereitstellen und alle eingegangenen Anträge finanzieren.
Bislang ist die Förderung auf bundesweit jährlich 2.000 Stellen beschränkt, 97 davon in Sachsen. Innerhalb der 14-tägigen Ausschreibungsfrist seien aber so viele Anträge eingegangen, dass das Kontingent weit überzogen worden sei, so die KV Sachsen.
„Es besteht eine dringende Notwendigkeit, den bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der vertragsärztlichen Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung in den Regionen Sachsens gerecht zu werden“, erklärte KV-Vorstandsvorsitzender Klaus Heckemann. Grundsätzlich sei vor diesem Hintergrund jedoch mindestens eine Verdoppelung der bisher bundesweit 2.000 geförderten Weiterbildungsstellen dringend erforderlich.
Zum Hintergrund: Seit 2016 werden im Rahmen des Stellenkontingentes die ambulanten Weiterbildungsabschnitte der grundversorgenden Fachgebiete analog der Allgemeinmedizin mit monatlich 5.400 Euro bezogen auf eine Vollzeitstelle gefördert. Gefördert werden können Fachgebiete, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine (drohende) Unterversorgung beziehungsweise zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat.
Aktuell sind dies Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörung sowie Urologie. Das Fördervolumen beträgt der KV zufolge rund 1,425 Millionen Euro.
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