Ärzteschaft

Zusätzliche Leistungen in der ASV-Krebsbehandlung abrechenbar

  • Freitag, 12. November 2021
Brustkrebszelle der Brustkrebszelllinie mcf7. /picture alliance, Lutz Langbein
/picture alliance, Lutz Langbein

Berlin – Im Rahmen der Behandlung von Patienten mit Krebserkrankungen in der ambulanten spezial­fachärztlichen Versorgung (ASV) können jetzt drei neue Leistungen abgerechnet werden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Kranken­haus­gesellschaft (DKG) im ergänzten Bewertungsausschuss geeinigt, wie die KBV mitteilte.

Mit der Erweiterung wird der Behandlungsumfang in der ASV an den aktuellen Stand des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) angepasst. Die Neuerungen gelten rückwirkend zum 1. Oktober.

Dabei han­delt es sich zum einen um die Untersuchung einer Mikrosatelliteninstabilität im Tumormate­rial. Pathologen in ASV-Teams für gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle sowie in ASV-Teams für gynäkologische Tumoren können die Untersuchungen jetzt mit der neuen GOP 19464 auch im Rahmen einer pharmakologischen Therapie abrechnen. Die Untersuchung ist als GOP 19426 schon Teil des Behandlungsumfangs.

Neu ist außerdem die GOP 19506 für den biomarkerbasierten Test Oncotype DX Breast Recurrence Score in Deutschland. Sie ist bei der ASV-Behandlung von Patientinnen mit gynäkologischen Tumoren berech­nungsfähig. Zudem wurde die GOP 25345 für die rechnerunterstützte Planung einer perkutanen Bestrah­lung bei Weichstrahl- oder Orthovolttherapie in alle bisherigen onkologischen ASV-Anlagen aufge­nommen.

Darüber hinaus hat der ergänzte Bewertungsausschuss beschlossen, die GOP 19501 und 19502 zur Durchführung des biomarkerbasierten Tests Oncotype DX Breast Recurrence Score in den USA zum 1. Januar zu streichen. Hintergrund ist, dass die entsprechende Übergangsregelung zur Etablierung des Testverfahrens in Deutschland Ende dieses Jahres endet.

hil/sb

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