Politik

Zusätzliches Geld für 141 Kliniken im ländlichen Raum

  • Freitag, 2. Juli 2021
/Carola Vahldiek, stock.adobe.com
/Carola Vahldiek, stock.adobe.com

Berlin – Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus. Der gesetzlich vorgegebene Zuschlag soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten sicherstellen. Das haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Pri­vaten Krankenver­sicherung (PKV) gemeinsam bekanntgegeben.

„Die Monate der Pandemie haben verdeutlicht, dass wir eine flächendeckende Versorgung benötigen“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. In der Pandemie hätte das Zusammenspiel von Kliniken in regionalen Netzwerken gut funktioniert.

„Aber ein Netzwerk kann nur stabil sein, wenn gerade in ländli­chen Regionen die Strukturen erhalten bleiben, keine zu großen Abstände zwischen den Knotenpunkten des Netzes entstehen“, so Gaß. Deshalb seien die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel, um die Versorgung zu sichern.

Insgesamt umfasst die pauschale Förderung rund 70 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Kranken­hausfinanzierung. „Die für 2022 beschlossene Förderung bedarfsnotwendiger Kliniken ist ein wesent­li­cher Pfeiler zur Erhaltung einer homogenen Krankenhauslandschaft“, erklärte Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.

Um den Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen die Kliniken die Kriterien des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA) erfüllen. Demnach können den Zuschlag bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grund­ver­sorgung erhalten, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten.

Auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin vorhalten, können gefördert werden. Der Zuschlag wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben.

„Wir wollen, dass die Menschen überall im Land gut versorgt werden können und ein Krankenhaus der Grundversorgung stets in Reichweite ist. Mit der gezielten Förderung für bedarfsnotwendige Landkran­kenhäuser leisten die Krankenkassen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der wohnortnahen Versor­gung“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung