Politik

Zweite Runde der Honorarverhandlungen für Vertragsärzte blieb ohne Ergebnis

  • Donnerstag, 20. August 2015

Köln – Die zweite Runde der Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ist gestern Abend ohne Ergebnis geblieben. Zum einen verhandelte der Bewertungsausschuss über eine Anpassung des Orientierungswerts für 2016. Zum anderen ging es im Erweiterten Bewertungsausschuss um die Höhe der psychotherapeutischen Vergütung. 

KBV und Kassen vertagten die Verhandlungen über den Orientierungswert, der maßgeblich den Preis für eine Unter­suchung oder Behandlung bestimmt, auf September. Er liegt zurzeit bei rund zehn Cent. Was die künftige Höhe betreffe, lägen die Vorstellungen von GKV und KBV noch weit auseinander, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen im Anschluss an die Verhandlungsrunde. „Wir sind der Ansicht, dass unsere Forderungen berechtigt und angemessen sind.“  Bei der Anpassung des Orientierungswertes müssen nach dem Gesetz insbesondere die Entwicklung der Investitions- und Betriebskosten, Einsparmöglichkeiten sowie die allgemeine Kostendegression bei steigenden Fallzahlen berücksichtigt werden.

Honorar für Psychotherapeuten: „Wir sind ein Stück weiter gekommen“
Im Erweiterten Bewertungsausschuss wurde über die Angemessenheit der psycho­therapeutischen Vergütung beraten. Auch darüber konnte noch keine Einigung erzielt werden. Man sei aber ein Stück weiter gekommen, betonte Gassen. „Es ist jetzt die Frage, wie die Finanzvolumen in der endgültigen Höhe zu beziffern sind und vor allem von wem sie aufzubringen sind.“ 

Eine Überprüfung der KBV hatte ergeben, dass die antrags- und genehmigungs­pflichtigen Leistungen der Psychotherapeuten zu niedrig bewertet sind. Die KBV will erreichen, dass die Honorierung rückwirkend ab 2012 um rund 5,4 Prozent erhöht wird und überdurchschnittlich ausgelastete Praxen einen Strukturzuschlag von bis zu 15.000 Euro im Jahr erhalten. Beides hatten die Kassen im Bewertungsausschuss abgelehnt. Die KBV rief deshalb den Erweiterten Bewertungsausschuss an.

250 Millionen Euro mehr, weil der Behandlungsbedarf steigt
In einer ersten Verhandlungsrunde hatten sich KBV und Krankenkassen in der vergangenen Woche darauf geeinigt, dass die Krankenkassen im nächsten Jahr aufgrund des steigenden Behandlungsbedarfs der Bevölkerung rund 250 Millionen Euro mehr an Honorar bereitstellen. Die auf Bundesebene erzielte Einigung dient als Grundlage für die anschließenden Verhandlungen in den Regionen. Denn darüber, wie hoch dort der finanzielle Mehrbedarf aufgrund des steigenden Behandlungsbedarfs sein wird, verhandeln die Kassen­ärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen vor Ort.

HK

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