Zweiter Todesfall im Zusammenhang mit Vogelgrippe in den USA

Washington – In den USA ist der zweite Todesfall im Zusammenhang mit der Vogelgrippe in diesem Jahr gemeldet worden. Ein „älterer Erwachsener mit Vorerkrankungen“ sei positiv auf die seltene Vogelgrippevariante H5N5 getestet worden und in einem Krankenhaus verstorben, teilte die Gesundheitsbehörde des Bundesstaates Washington am Freitag (Ortszeit) mit.
Es handele sich um die weltweit erste registrierte Infektion mit dieser Virusvariante bei einem Menschen. Der erste registrierte Vogelgrippe-Todesfall in den USA zu Jahresbeginn war auf H5N1 zurückgegangen, das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Das aktuelle Testergebnis wurde von der US-Gesundheitsbehörde CDC bestätigt. Weitere Ansteckungen wurden nicht verzeichnet, das Risiko für die Öffentlichkeit bleibe gering: „Es gibt keine Hinweise auf eine Übertragung dieses Virus zwischen Menschen“, erklärte die CDC.
Der verstorbene Patient hielt den Behörden zufolge verschiedene Geflügelarten in seinem Hinterhof, die mutmaßlich für seine Ansteckung verantwortlich waren.
H5N5 ist zu unterscheiden von H5N1 – dem Virus, das seit Jahren für unzählige Fälle unter Wildvögeln, weiteren Säugetierarten sowie in Geflügelhaltungen sorgt. In den USA sind auch Rinderhaltungen betroffen.
Die Zahl der Infektionen bei Vögeln stieg seit 2020 exponentiell an – parallel dazu nahm auch die Zahl infizierter Säugetierarten zu. Fast alle infizierten Vögel sterben an der Krankheit.
Seit Anfang 2025 wurde in den USA nach offiziellen Zahlen bei über 70 Menschen eine Infektion mit dem Virus registriert. Weltweit hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit 2003 in 25 Ländern über 1.000 Fälle von Vogelgrippeinfektionen bei Menschen festgestellt.
In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Grippeschutzimpfung inzwischen auch für Menschen, die entweder im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt etwa Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln und Robben haben oder die beruflich etwa in Nutztierhaltungen, Zoos, Tierparks, Tierheimen, Auffangstationen, Tierarztpraxen und Schlachthöfen tätig sind.
Die Ausweitung der Indikation zielt darauf ab, das Risiko möglicher Ko-Infektionen mit Vogelgrippe und saisonal zirkulierenden humanen Grippeviren zu verringern. Die Befürchtung ist, dass es dabei zu einem genetischen Reassortment kommen könnte. Das Entstehen eines neuartigen Influenza-A-Virus könnte im schlimmsten Fall eine Pandemie auslösen. Generell sind solche Ko-Infektionen aber sehr selten, wie die STIKO schreibt.
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