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Zweitmeinungsverfahren: G-BA nimmt Linksherz-Katheteruntersuchungen neu auf

  • Donnerstag, 20. August 2026
/Damian, stock.adobe.com
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Berlin – Künftig können gesetzlich Versicherte eine zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen aufgrund ihrer chronischen koronaren Herzkrankheit eine Linksherz-Katheteruntersuchung empfohlen wird. Als sogenannte Zweitmeiner tätige Ärzte können dann prüfen, ob diese Untersuchung auch aus ihrer Sicht notwendig ist oder eine andere Untersuchung besser wäre, hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Voraussichtlich ab dem 1. April 2027 können ambulant oder stationär tätige Fachärztinnen und Fachärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen für transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchungen abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

Zweitmeinungsgebende Ärzte müssen die vom G-BA festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Zudem dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen. Für die Abgabe einer Zweitmeinung zu transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchungen kommen laut Beschluss folgende Facharztgruppen infrage: Innere Medizin und Kardiologie oder Herzchirurgie.

Mit dem heute erfolgten Beschluss weitete der G-BA zudem den potenziellen Teilnehmerkreis am Zweitmeinungsverfahren generell aus. Als Zweitmeiner können künftig auch Ärzte arbeiten, die selbst keine Weiterbildungsbefugnis zu einer eingriffsspezifischen Qualifikation durch die jeweils zuständigen Landesärztekammern erhalten haben, aber in einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen Klinik mit der für den jeweiligen Eingriff benötigten Qualifikation angestellt tätig sind.

Dazu sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung, aus einer Evaluation zum Zweitmeinungsverfahren wisse man, wo die größten Umsetzungsprobleme liegen und warum bisher gerade aus dem stationären Bereich noch zu wenige Zweitmeiner kommen.

„Durch die heutigen Änderungen der Richtlinie können in Zukunft zum Beispiel auch spezialisierte angestellte Fachärztinnen und Fachärzte einer Weiterbildungsstätte als Zweitmeiner tätig werden. Hier haben wir im Blick, dass der Gesetzgeber künftig das freiwillige Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten Eingriffen auf verpflichtend umstellt“, so Maag. Dieser Anspruch drohe aber ins Leere zu gehen, wenn es nicht genügend Zweitmeiner gebe – dieser Entwicklung wolle man mit der Ausweitung gegensteuern.

Wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine rechtlichen Einwände gegen die Beschlüsse hat, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Beschluss zu den neuen Anforderungen an Zweitmeiner tritt danach in Kraft.

Der Beschluss zum neuen Zweitmeinungsverfahren für transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchungen tritt erst am ersten Tag des zweiten darauffolgenden Quartals in Kraft – dies wird voraussichtlich am 1. April 2027 der Fall sein. Die Zeit wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen benötigt, um das notwendige Genehmigungsverfahren vorzubereiten.

aha

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