Politik

BGH: Kinder haben Recht auf Auskunft zu Identität von Anfang an

  • Mittwoch, 28. Januar 2015
Uploaded: 28.01.2015 17:27:45 by mis
dpa

Karlsruhe – Kinder, die mit einer anonymen Samenspende gezeugt wurden, haben von Anfang an ein Recht auf Auskunft über die Identität ihres biologischen Vaters. Reproduk­tionskliniken müssen den Namen des Samenspenders Eltern preisgeben, wenn diese das für die Information ihrer minderjährigen Kinder fordern, wie der Bundes­gerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Eltern können überdies allein entscheiden, wann sie ihren Kindern die Informationen mitteilen wollen. (Az. XII ZR  201/13)

Der BGH verwies zur Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989, wonach Kinder grundsätzlich Anspruch auf Klärung ihrer Herkunft haben, weil die Klärung der eigenen Abstammung ein „unabdingbarer Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts” sei. Dieses vom Grundgesetz geschützte Informationsinteresse haben einen so hohen Rang, dass Altersgrenzen zum Informationsrecht der Kinder unzulässig seien.

Damit hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Hannover auf. Es hatte im zugrunde liegenden Fall die Klagen von zwei damals unter 16 Jahre alten Mädchen auf Auskunft über die Identität ihrer biologischen Väter zurückgewiesen. Kinder könnten erst ab diesem Alter die Konsequenzen solch einer Auskunft „beurteilen und verarbeiten”, erklärten die Richter zur Begründung. Nun muss das Landgericht nach Maßgabe des BGH neu entscheiden.

Das BGH-Urteil hat auch für Samenspender Konsequenzen: Sie können nun von ihren Kindern frühzeitig zu Unterhaltszahlungen aufgefordert oder mit Ansprüchen aufs Erbe konfrontiert werden - trotz aller gegenteiligen Zusicherungen der Kliniken und sogenannten Wunscheltern.

Der Verein Spenderkinder begrüßte die Grundsatzentscheidung. Seinen Angabe zufolge gibt es deutschlandweit bis zu 100.000 durch anonyme Samenspende gezeugte Kinder. Allerdings gingen selbst optimistische Schätzungen davon aus, dass derzeit nur etwa 30 Prozent der Eltern ihre Kinder über die Zeugung mit Hilfe eines Samenspenders auf­klären.

afp

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