Ministerium bereitet zentrales Samenspenderregister vor

München – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet an gesetzlichen Regelungen für ein zentrales Samenspenderregister. Das sagte eine Ministeriumssprecherin dem Nachrichtenmagazin Focus. Noch in dieser Wahlperiode solle das Register eingeführt werden.
Hintergrund ist der Anspruch von Kindern auf Auskunft über die Identität ihres biologischen Vaters. Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2015 klargestellt. Kinder haben demnach grundsätzlich Anspruch auf Klärung ihrer Herkunft, weil dies ein „unabdingbarer Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ ist.
Samenspender können laut Urteil von ihren Kindern frühzeitig zu Unterhaltszahlungen aufgefordert oder mit Ansprüchen aufs Erbe konfrontiert werden – trotz aller gegenteiligen Zusicherungen der Kliniken und sogenannten Wunscheltern.
Rechtspolitiker der Union haben sich dagegen laut Focus für eine Lösung beim Spenderregister ausgesprochen, bei der Unterhalts- und Erbschaftsansprüche ausgeschlossen werden. Nach Angaben des Vereins Spenderkinder gibt es deutschlandweit bis zu 100.000 durch anonyme Samenspende gezeugte Kinder. Allerdings gehen demnach selbst optimistische Schätzungen davon aus, dass nur etwa 30 Prozent der Eltern ihre Kinder über die Zeugung mit Hilfe eines Samenspenders aufklären.
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