Spenderkinder: Samenspender ins Geburtsregister eintragen
Berlin/Göttingen – Samenspender sollten nach Auffassung von Spenderkindern wie bei einer Adoption ins Geburtsregister eingetragen werden. Nur so könnten unwissentliche Verbindungen zwischen Halbgeschwistern verhindert werden, sagte das Vorstandsmitglied des Vereins „Spenderkinder“, Anne Meier-Credner, heute in Göttingen. Es solle deshalb „wahrheitsmäßige Informationen über die Abstammung“ enthalten.
Meier-Credner begrüßte die von der Bundesregierung geplante Errichtung eines bundesweiten Spenderregisters. Der Bundestag will am Donnerstag erstmals über die Regelung beraten. Demnach sollen die Daten für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden, um Betroffenen das Grundrecht auf Kenntnis der Abstammung zu garantieren.
Die Samenspende ist in Deutschland seit 1970 rechtlich zulässig. Nach Schätzung sind auf diese Weise inzwischen 110.000 Menschen entstanden. Bisher ist die Spende aber weitgehend ungeregelt. So kennen nur die wenigsten Spenderkinder ihren leiblichen Vater. Das Gesetz soll für Spenderkinder gelten, die ab 2018 gezeugt werden.
Meier-Credner forderte, alle noch vorhandenen Daten einzupflegen. Die Möglichkeit einer Vermittlung von Samenspenden an alleinstehende Frauen bewertete sie kritisch: „Denn für die dadurch entstehenden Kinder wird bewusst in Kauf genommen, dass diese nur ein Elternteil haben, das für sie da ist.“ Über die geplante Erfassung der Daten zur Identifikation hinaus plädierte sie für einen „Brief an das Kind“ des Samenspenders.
Zur Bewertung von Samenspenden sagte Meier-Credner: „Wir sind so entstanden, aber deswegen müssen wir diese Entstehungsweise nicht gut finden“. Der Verein wolle umfassend „über diese Form der Familiengründung informieren, nichts beschönigen, sondern auch auf die Schwierigkeiten hinweisen“. Er setze sich für eine verpflichtende psychosoziale Aufklärung der Wunscheltern und der Spender ein. „Dazu gehört es, aktiv über das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu informieren und darüber, was das praktisch im Alltag bedeutet.“
Die Psychologin konstatierte zwar ein wachsendes Verständnis für die Perspektive der Spenderkinder, forderte aber eine wesentlich breitere gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber, „welche ethischen Grundlagen und welches Menschenbild wir als Gesellschaft mit unseren Gesetzen schützen möchten“.
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