Was Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen kosten sollen

Berlin – Die Bundesregierung plant den Aufbau von Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen, um die Prävention, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und die Versorgung besonders in sozial benachteiligten Regionen zu verbessern. In einem neuen Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz umreißt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun die dabei entstehenden Kosten.
„Insgesamt wird es mithilfe der Gesundheitskioske gelingen, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen und die organisationale Gesundheitskompetenz in der medizinischen Versorgung zu stärken“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Das BMG schätzt darin, dass es im Jahr 2024 deutschlandweit rund 30 Gesundheitskioske, im Jahr 2025 etwa 60 Gesundheitskioske, im Jahr 2026 rund 120 Gesundheitskioske und im Jahr 2027 etwa 220 Gesundheitskioske geben wird.
Die jährlichen Kosten pro Gesundheitskiosk sollen laut den Berechnungen rund 400.000 Euro betragen. Davon soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit 74,5 Prozent den Hauptanteil tragen – die Kommunen würden 20 Prozent und die PKV 5,5 Prozent übernehmen.
Für die GKV bedeutet dies Kosten von rund 300.000 Euro pro Gesundheitskiosk im Jahr für den laufenden Betrieb. Alle Gesundheitskioske in Deutschland würden demnach die GKV im Jahr 2024 rund neun Millionen Euro kosten, im Jahr 2025 18 Millionen Euro, 2026 36 Millionen Euro und 2027 66 Millionen Euro.
Für die Kreise und kreisfreien Städte entstehen pro Gesundheitskiosk jährlich Kosten in Höhe von rund 80.000 Euro. Das bedeutet Gesamtkosten von circa 2,4 Millionen Euro im Jahr 2024, 4,8 Millionen Euro im Jahr 2025, 9,6 Millionen Euro im Jahr 2026 und 17,6 Millionen Euro im Jahr 2027.
Die PKV trägt Kosten von rund 22.000 Euro pro Gesundheitskiosk und Jahr. Dies bedeutet Gesamtkosten von circa 660.000 Euro im Jahr 2024, 1,32 Millionen Euro im Jahr 2025, 2,64 Millionen Euro im Jahr 2026 und 4,84 Millionen Euro im Jahr 2027.
Dem Gesetzentwurf zufolge können die Kommunen mit den Krankenkassen zudem Verträge über sogenannte Gesundheitsregionen schließen. „Über solche Verträge können regionale Aspekte stärker betont und Kommunen aufgrund ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge besser eingebunden werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Beim Aufbau einer Gesundheitsregion sollen die gewachsenen Strukturen berücksichtigt und, wenn möglich, alle in der Region in der Gesundheitsversorgung Tätigen sowie entsprechende Beratungsangebote einbezogen werden.
Die Kommunen tragen 50 Prozent der Investitions- und Betriebskosten, die für die Organisation beziehungsweise das Management einer Gesundheitsregion anfallen. Insgesamt ist hier laut dem Gesetzentwurf von einem Betrag in Höhe von jährlich rund 150.000 Euro auszugehen. Pro Jahr fallen demnach Kosten in Höhe von rund 75.000 Euro für die Kommune an. Die gleichen Kosten soll die GKV tragen.
„Einer ersten Schätzung zufolge könnten im Jahr 2024 deutschlandweit rund 40 Gesundheitsregionen, im Jahr 2025 insgesamt etwa 70 Gesundheitsregionen, im Jahr 2026 insgesamt rund 120 Gesundheitsregionen und im Jahr 2027 insgesamt etwa 200 Gesundheitsregionen etabliert sein“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Kommunen und GKV müssten demnach für die Verträge im Jahr 2027 jeweils rund 15 Millionen Euro aufbringen.
„Die Bildung einer Gesundheitsregion zielt unter anderem darauf ab, regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung zu beheben, Schnittstellen zu überwinden oder den Zugang zur regionalen Versorgung zu verbessern“, schreibt das BMG. Dies könne Krankheiten und Folgeerkrankungen vermeiden, was mittel- und langfristig zu Minderausgaben für die GKV führen werde.
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