28 Medizinstudierende klagen gegen Landarztquoten

Berlin – In Deutschland klagen derzeit 28 Medizinstudierende gegen die Landarztquote. Das zeigen aktuelle Recherchen der Zeit nach einer Abfrage unter den Landesgesundheitsministerien.
Elf Bundesländer setzen seit einigen Jahren auf die sogenannte Landarztquote. Um den Hausarztmangel auf dem Land in den kommenden Jahren zu reduzieren, bieten sie damit jungen Menschen einen Platz fürs Medizinstudium abseits vom Numerus Clausus an.
Allerdings müssen sich diese verpflichten, nach dem Studium den Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und danach meist zehn Jahre auf dem Land in einem unterversorgten Gebiet zu arbeiten.
Die meisten Klagen (17) kommen aus Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Bundesland war das erste, das die Landarztquote im Jahr 2019 eingeführt hat. Allein aus dem ersten Jahrgang hätten von den 138 Personen, die über die Quote Medizin studiert haben, 55 bereits ihr Studium abgeschlossen und elf Klage eingereicht.
In Hessen sind fünf Klagen anhängig, in Bayern vier und zwei im Saarland. Aus Baden-Württemberg heißt es, man erwarte Verstöße gegen den Vertrag frühestens Ende nächsten Jahres – dann endet regulär das Studium der ersten Teilnehmer. Ungefähr 3.500 Studierende haben ihren Platz an der Uni über die Landarztquote erhalten.
Einige der Klagen werden vom Rechtsanwalt Joachim Rau aus Osnabrück vertreten. Er hält die Vertragsstrafe von 250.000 Euro, falls man die Auflagen der Quote im späteren Berufsleben nicht erfüllt, als nicht verhältnismäßig.
In einem Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums von 2015, das zur Vorbereitung der Landarztquoten erstellt worden war, werden maximal 150.000 Euro empfohlen. Und: Die meisten Länder sehen eine starre Vertragsstrafe der 250.000 Euro vor. Allerdings dürfte ein geringfügiger Verstoß keine unverhältnismäßige Strafe der vollen Strafsumme nach sich ziehen, argumentierte der Rechtsanwalt weiter.
Weiter kritisiert Rau die Formulierung, dass die Studierenden unverzüglich nach dem Studium die Facharztweiterbildung aufnehmen und sich danach unverzüglich niederlassen lassen müssen. Doch eine Praxisübernahme oder Gründung sei komplex, argumentierte Rau, und könne mitunter mehr als ein Jahr dauern. Der Begriff „unverzüglich“ sei zu unbestimmt und die Vertragsstrafe auch deshalb unwirksam.
In Nordrhein-Westfalen komme hinzu, dass den Studierenden der Quote anfangs eine Wahlfreiheit zwischen Allgemeinmedizin, Innerer Medizin und Kinder- und Jugendmedizin eingeräumt worden sei. Einige Jahre später hieß es vonseiten des Landes, es gebe mittlerweile genügend Kinderärzte.
Eine Niederlassung in dem Bereich solle nun unter die Vertragsstrafe fallen, obwohl es gegenüber den Studenten bei Vertragsunterzeichnung anders kommuniziert worden sei. „Diese nachträgliche Beschränkung des Landes ist eindeutig rechtswidrig“, sagte Rau.
Die Landarztquote wird immer wieder kritisiert, so auch von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). „Die Klagen der Studierenden waren absehbar und entsprechen genau dem, wovor wir schon immer gewarnt haben«, sagte Pascal Lemmer, bvmd-Präsident.
Die Landarztquote sei ineffektiv, ungerecht und rechtlich heikel. Landärzte gewinne man nicht mit Zwangsmaßnahmen, sondern mit guten Arbeitsbedingungen und vor allem mehr Sichtbarkeit von hausärztlicher Medizin im Studium, so Lemmer.
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