BÄK fordert neue Auswahlverfahren für das Medizinstudium

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich für eine Reform der Studienplatzvergabe im Fach Medizin ausgesprochen. In einer Stellungnahme zum von der Bundesregierung geplanten „Masterplan Medizinstudium 2020“ fordert sie, neben der Abiturnote weitere Kriterien für das Auswahlverfahren heranzuziehen. Stärker berücksichtigt werden sollen nach Ansicht der BÄK unter anderem psychosoziale Kompetenzen, soziales Engagement und einschlägige Berufserfahrung.
Die BÄK fordert, besonders die Fakultäten finanziell zu unterstützen, die objektivierbare Assessments auf rechtlich abgesicherter Basis transparent durchführen. So könnten die Universitäten in die Lage versetzt werden, hochwertige Auswahlverfahren durchzuführen und neue Verfahren zu erproben. Für die Assessments sollte es nach Meinung der BÄK bundeseinheitliche Kriterien geben.
Zahl der Studienplätzen erhöhen
Angesichts des Ärztemangels sei es zudem dringend notwendig, die Zahl der Studienplätze bundesweit um mindestens zehn Prozent zu erhöhen. Die BÄK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es im Jahr 1990 allein in den alten Bundesländern im Studiengang Humanmedizin 12.000 Studienplätze gab. „Diese wurden seitdem kontinuierlich reduziert. Statt 16.000 Plätzen, die sich nach der Wiedervereinigung aufgrund der acht hinzugekommenen Fakultäten hätten ergeben müssen, sind es aktuell nur noch rund 10.000“, kritisiert die BÄK. Diese Entwicklung habe dazu geführt, dass sich immer mehr Bewerber um immer weniger Studienplätze bemühen müssten und ein großer Teil von ihnen erfolglos bleibe.
Viele Bewerber erhielten über das Los- und Klageverfahren lediglich einen sogenannten Teilstudienplatz, bei dem die Zulassung nur auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkt ist. Die Studierenden würden nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung exmatrikuliert. „Gerade in Zeiten des Ärztemangels erscheint es nicht zielführend, den ärztlichen Nachwuchs auf halber Strecke auszubremsen“, bemängelt die BÄK.
Bis 2017 Lehrstühle für Allgemeinmedizin an allen medizinischen Fakultäten
Die Bundesärztekammer fordert, die Methodik der Kapazitätsberechnung dahingehend zu ändern, dass Medizinstudierenden mit Teilstudienplatz nach dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein nahtloser Übergang in die klinischen Semester ermöglicht wird. Unerlässlich sei, dass die Änderung des Kapazitätsrechts durch eine ausreichende Finanzierung flankiert wird.
Um den Ärztemangel insbesondere im hausärztlichen Bereich zu mildern, spricht sich die Bundesärztekammer zudem dafür aus, Medizinstudierende gleich zu Beginn des Studiums an das Gebiet der Allgemeinmedizin heranzuführen. „Dafür müssen bis 2017 an allen medizinischen Fakultäten in Deutschland Lehrstühle für Allgemeinmedizin eingeführt werden“, verlangt die BÄK.
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